614209-2021 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Reparatur- und Wartungsdienste
OJ S 233/2021 01/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartungsvertrag ITS
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11V-70-4
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß wurde der Abschluss eines Vertrages über die Inspektion und Wartung, Softwarepflege sowie Instandsetzungsarbeiten der Interaktiven Schießsysteme in den Raumschießanlagen der Polizei Baden-Württemberg vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Die Erfüllungsorte sind die verschiedenen Örtlichkeiten der Raumschießanlagen der Polizei Baden-Württemberg.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung, Softwarepflege sowie Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen der rechnerunterstützten Interaktiven Video-Zieldarstellungsanlage (RIVZA-Anlage) in der jeweiligen Raumschießanlage (RSA).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Vertragslaufzeit beträg 48 Monate ab Zuschlagserteilung.
Für die restlichen gemäß Projektvertrag beauftragten und noch nicht fertiggestellten Systeme beginnen die Serviceleistungen mit Abnahme des jeweiligen Systems. Diese Systeme werden also sukzessive in den laufenden Vertrag mit aufgenommen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Aus folgenden Gründen wurde ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 2c VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV durchgeführt:
Derzeit sind alle Schieß-Anlagen im Land BW mit den Interaktiven-Schießsystem einer Firma ausgestattet. Die Pflege und Instandhaltung kann ausschließlich durch den Hersteller und deren Techniker, welche explizit autorisiert und speziell geschult wurden sind, erfolgen. Teile der Software sind nicht freigegeben und unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Für den Zugang zu diesen Teilen des Systems bedarf es gewissen Zugangsschlüssel. Darüber hinaus ist vereinbart, dass das System bei Betreten der Schießanlagen durch Fremdfirmen vollumfänglich heruntergefahren wird. Unbefugte Personen, die nicht durch die Firma für diesen genauen Auftrag autorisiert werden, können somit keine komplette Wartung durchführen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2020-11V-70-4
Bezeichnung des Auftrags:
Wartungsvertrag ITS
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SST Scheubeck GmbH
Postanschrift: Albrecht Dürer Str. 36
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: info@sst-germany.de
Telefon: +49 3461231-036
Internet-Adresse: http://www.sst-germany.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 UVgO nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYRYS
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/11/2021