614434-2021 - ErgebnisDeutschland-Starnberg: Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
OJ S 233/2021 01/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team 12.21
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151148629
Fax: +49 815114811-629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71313200 Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI) für den Neubau einer Fachoberschule mit Tiefgarage in Starnberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 128 715,60 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau der Fachoberschule (FOS) Starnberg Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI).
Die vorliegende Bauaufgabe beinhaltet die Planung und Errichtung einer Fachoberschule auf dem Grundstück des Landkreises Starnberg am Seilerweg.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 163-429003
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ACCON GmbH
Postanschrift: Gewerbering 5
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 120 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 128 715,60 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zu II.1.5) Der Auftrag wird als ein Los ausgeschrieben, so dass der geschätzte Gesamtwert identisch zum geschätzten Mittelwert an Honorar 120.000 € netto beträgt.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber/Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe- und Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Vergabeunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die Einreichung von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich. Die Einreichung von schriftlichen
Angeboten ist nicht zulässig.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151148-629
Fax: +49 815114811-629
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/11/2021