Hauptort der Ausführung:
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Errichtung einer 99 kWp PV-Aufdachanlage wird die Leistung zum Netzanschluss vergeben.
Darin enthalten ist der AC-seitige Anschluss an das Gebäudenetz, die Anmeldung beim Netzversorger, sowie Inbetriebnahme, Prüfung und Dokumentation.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Beschaffungsgegenstand ist Bestandteil der Fördermaßnahme Energetische Optimierung des Quartiers Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig. Die Mittelbereitstellung erfolgt überwiegend über die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit, Förderkennzeichen 67KSM0005.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
PV Anlage DC - Seite, Module, Montagesystem, Wechselrichter
Los-Nr.: Los 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31712331 Photovoltaische Zellen, 51110000 Installation von elektrischen Einrichtungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Errichtung einer 99 kWp PV-Aufdachanlage wird die Installation der PV-Module und Wechselrichter vergeben.
Darin enthalten ist Lieferung und Montage der PV-Module, Modulträger, Wechselrichter, Verkabelung und Blitzschutz, sowie Inbetriebnahme, Prüfung und Dokumentation.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Beschaffungsgegenstand ist Bestandteil der Fördermaßnahme Energetische Optimierung des Quartiers Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig. Die Mittelbereitstellung erfolgt überwiegend über die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit, Förderkennzeichen 67KSM0005.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 058-170973
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 017 23/KUWEA/PV H46 - Los 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Netzanbindung AC - Seite
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 22/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Rübner GmbH & Co. KG
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046108
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/10/2023