Zusätzliche Angaben
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Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
- bepreiste Leistungsverzeichnisse (Anlage 2, Anlage 3 und Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung)
- Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
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Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2):
- Eignungsnachweise Nachunternehmer
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Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.