614997-2020 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Verteilerkästen
OJ S 247/2020 18/12/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Hamburg GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gerecke, Sonja
E-Mail: snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Qualifizierungssystem Kunststoff-Gehäusetechnik sowie Sicherungslastschaltleisten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020005976
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31213100 Verteilerkästen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31213000 Verteileranlagen, 31214400 Sicherungstrennschalter, 42113120 Gehäuse, 44617200 Zählergehäuse
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stromnetz Hamburg GmbH ist Eigentümer und Betreiber des Stromverteilungsnetzes in Hamburg und versorgt rund 1,2 Millionen Haushalte und Gewerbetreibende mit Strom. Um die hohe Versorgungsqualität der wachsenden Stadt zu gewährleisten, ist das Netz ständig zu warten, zu modernisieren und auszubauen. Aufgrund der hohen Modernisierungszielen wird der Bedarf in den kommenden Jahren nochmal deutlich steigen.
Um geeignete Lieferanten für unsere Anforderungen aus dem Bereich Kunststoff-Gehäusetechnik
Sowie Sicherungslastschaltleisten zu identifizieren, wurde dieses Qualifizierungssystem erstellt.
Das Qualifizierungssystem umfasst die nachfolgenden Schwerpunktbereiche (kurz: „SB“):
— SB1: Kabelverteilerschränke und Hausanschlusssäulen,
— SB2: Kabel-Hausanschlusskästen,
— SB3: NH2-Sicherungslastschaltleisten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB,
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG,
— Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Erklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Erklärung zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Eigenerklärung zur Vertrags- und Abwicklungssprache,
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Dokumentation,
— Schwerpunktbereich 1: Kabelverteilerschränke und Hausanschlusssäulen (sofern zutreffend),
— Schwerpunktbereich 2: Kabel-Hausanschlusskästen (sofern zutreffend),
— Schwerpunktbereich 3: NH2-Sicherungslastschaltleisten (sofern zutreffend),
— Zusätzliche Angaben (sofern zu treffend) Eigenerklärung zur Eignungsleihe (§ 47 SektVO).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die hierfür zu erfüllenden Kriterien sind in der Anlage „Eignungskriterien“ näher beschrieben. Die Erfüllung der genannten Bedingungen sind durch den Bewerber dort entsprechend zu dokumentieren. Bitte beachten Sie: teilweise werden auch Nachweise abgefordert, diese sind unbedingt auch mit dem ausgefüllten Dokument „Eignungskriterien“ durch den Bewerber über die eVergabe-Plattform einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben sind dem Dokument „Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem“ zu entnehmen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: +49 40428232020
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB),
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB),
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB),
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/12/2020