Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
GEWO Gas- und Stromlieferung ab 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas und Strom für Abnahmestellen der GEWO mbH in 2 Losen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Erdgas
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Hauptort der Ausführung:
Nordhorn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas für ca. 80 SLP-Abnahmestellen der GEWO mbH. Der prognostizierte Verbrauch pro Jahr beträgt zur Zeit ca. 7,6 Mio. kWh Erdgas. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Strom
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Hauptort der Ausführung:
Nordhorn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom für ca. 300 SLP-Abnahmestellen der GEWO mbH. Der prognostizierte jährliche Verbrauch beträgt zur Zeit ca. 230.000 kWh Strom. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 155-493043
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 08/2023
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Erdgas
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 08/2023
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Strom
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRXDQ64
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbeihilfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/10/2023