5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin Greifswald KöR