Kurze Beschreibung
Auf dem Gelände des Universitätsklinikums Düsseldorf sollen die Gebäude 13.25, 13.75, 13.76 abgebrochen werden. Der Komplex besteht aus einem OP-Container (Gebäude 13.25), sowie einem Altbau, der durch die Augenklinik (Gebäude 13.75) bzw. die HNO-Klinik (Gebäude 13.76) genutzt wurde, mit zwei Anbauten im Südosten und Nordosten. Sämtliche Gebäudeteile sind untereinander verbunden. Bei 13.25 handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude in Containerbauweise auf einem massiven Kellergeschoss. Bei den Gebäuden 13.75 und 13.76 um einen U-förmigen voll unterkellertem Altbau mit
zwei Obergeschossen und ausgebauten Dachgeschoss, mit jeweils einem zweigeschossigen Anbau aus den 50er Jahren. Auf der Innenseite des U ist ein eingeschossiger, nicht unterkellerter Hörsaal
angebaut.
Die Gebäudehülle der Container - Böden, Wände, Decken - bestehen aus einer Metallkonstruktion, die beidseitig verkleidet wurde. Der Altbau wurde in Betonkonstruktion mit ausfachendem Mauerwerk
errichtet, sowie einem Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Dachziegeln. Die Anbauten wurden als Stahlbetonkonstruktion mit ausfachendem Mauerwerk errichtet, deren Außenwände sind teilweise mit
Klinkern verblendet.
Zur Gewährleistung eines sach- und fachgerechten Rückbaus sollen die Abbrucharbeiten gemäß den nachfolgenden Schritten ausgeführt werden:
Nach der vollständigen Entrümpelung sämtlicher Gebäudeteile erfolgt eine Schadstoffsanierung mit dem Rückbau von Asbest, KMF, PAK, Styropor, sowie dem Ausbau sämtlicher Beleuchtungskörper, Starter,
Kondensatoren. Die kontaminierten Baustoffe müssen separiert und einer getrennten ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Anschließend erfolgt die Entkernung mit dem Ausbau sämtlicher nicht mineralischer Baustoffe wie Dachkonstruktion, Oberböden, leichte Trennwände, abgehängte Decken, Fenster, Türen und Rahmen,
Einbauschränke, etc. sowie deren ordnungsgemäßer Entsorgung und der Rückbau der technischen Versorgungseinrichtungen.
Im letzten Schritt erfolgt der Abbruch der verbleibenden mineralischen Gebäudesubstanz und deren ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung der Bauschuttmaterialien.
Nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten soll die entstandene Baugrube bis zur Geländeoberkante verfüllt werden.