Beschreibung der Beschaffung
Die Lehrfabrik Möbelindustrie eG schreibt die Planung und den Neubau der Lehrfabrik Möbelindustrie in Löhne aus.
Die Lehrfabrik Möbelindustrie eG ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 und 4 GWB. Allerdings erhält die Lehrfabrik Möbelindustrie eG eine Förderung nach dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen des Landes NRW - Infrastrukturrichtlinie (RWP NRW). Fördergegenstand ist die Errichtung einer Einrichtung der beruflichen Bildung. Im Rahmen der Bewilligung durch Zuwendungsbescheid wird der Lehrfabrik Möbelindustrie eG über die Nebenbestimmungen der AN Best GRW die Einhaltung der VOB/A auferlegt. Da der Auftragswert gemäß § 3 VgV den maßgeblichen Schwellenwert für Bauleistungen gemäß § 106 GWB (5.350.000,00 EUR netto) überschreitet, wird die Lehrfabrik Möbelindustrie eG freiwillig das Vergabeverfahren europaweit, d.h. im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Förderung. Diese sehen vor, dass der Fördermittelempfänger als privater Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen die Regelungen der VOB/A 1. Abschnitt einzuhalten hat. Der Auftraggeber wird daher eine öffentliche Ausschreibung durchführen, zur Sicherstellung eines möglichst großen Wettbewerbs erfolgt die Veröffentlichung europaweit. Da der Auftraggeber gerade kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB ist, finden die Regelungen des GWB und hier insbesondere die Regelungen zum Rechtschutz durch ein Nachprüfungsverfahren keine Anwendung.
Mit der Lehrfabrik Möbelindustrie soll ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung erlernt werden können. Mit der Lehrfabrik wird ein Entwicklungsraum geschaffen, der die in dem Handlungskonzept OWL 4.0 genannten Ziele, Zielgruppen, Themen und Handlungsfelder erfüllt und abdeckt.
Die Herausforderungen des Fachkräftebedarfs und des technologischen Wandels sind besonders in der Holz- und Möbelindustrie eine schwierige Hürde für den langfristigen Unternehmenserfolg. Die Lehrfabrik Möbelindustrie soll als sog. dritte Säule in der Ausbildung, d.h. neben Berufskolleg und Betrieb eine moderne Qualifikationsmöglichkeit bieten. An modernsten Maschinen und Anlagen wird der Produktionsprozess dargestellt und dient der Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung.
Für die Lehrfabrik Möbelindustrie ist ein Hallen-/Bürogebäude notwendig, in welchem in einer Produktionshalle der gesamte Produktionsprozess eines typischen möbelverarbeitenden Unternehmens abgebildet wird. Daneben entstehen Labor- und Seminarräume. Insgesamt wird von einer NGF von ca. 4.228 m² ausgegangen. Neben dem Büro-/Hallengebäude sind Außenanlagen mit einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen vorzusehen.
Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und dem Ersatz von fossilen Brennstoffen ist ein anspruchsvolles energetisches Konzept umzusetzen. Ziel ist es, ein energetisch hocheffizientes Gebäude zu errichten. Die Energieversorgung erfolgt regenerativ und möglichst autark. Zur Abdeckung der Heizlast sollen Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Die Stromversorgung des Gebäudes und der Anlagen wird durch Photovoltaikanlagen erbracht, die auf dem Dach und auf weiteren Flächen angeordnet werden. Ergänzt wird dies zur Sicherstellung von Leistung und Kapazität mit Batteriespeichern, einer Wasserstofferzeugung mit Elektrolyseur, Wasserstoffdruckspeicher und der Nutzung des Wasserstoffs zur Stromerzeugung mit Brennstoffzellen. Zur Steuerung von Erzeugung und Verbrauch soll ein Energiemanagementsystem installiert werden. Eine Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz ist bisher nicht vorgesehen.