616247-2022 - ErgebnisDeutschland-Ochsenfurt: Erschließungsarbeiten
OJ S 215/2022 08/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ochsenfurt
Postanschrift: Hauptstraße 42
Ort: Ochsenfurt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97199
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@stadt-ochsenfurt.de
Telefon: +49 9331970
Fax: +49 93319752
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ochsenfurt.de/index.php?id=4
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kommunalunternehmen Stadtwerke Ochsenfurt (KSO)
Postanschrift: Pestalozzistraße 1
Ort: Ochsenfurt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97199
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@stadt-ochsenfurt.de
Telefon: +49 9331873645
Fax: +49 9331873677
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ochsenfurt.de/index.php?id=87
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe von Generalübernehmerleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 81491-2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45111291 Erschließungsarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Generalübernehmerleistungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes „Oberer Dümmersberg“ (ca. 18 ha), zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohestadt“ (ca. 12 ha) und zum Neubau der Straße „Südspange“ (Länge ca. 4 km) in Ochsenfurt einschließlich Finanzierung. Als Generalübernehmer wird sich der Auftragnehmer auf die Vermittlung, Koordination und Überwachung der erforderlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschränken und im Übrigen alle Teilleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an geeignete Nachunternehmer vergeben. Die Erschließungslast liegt bei der Stadt, wobei das KSO für die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständig ist. Aus diesem Grund agieren Stadt und KSO für die Erschließungsarbeiten als Auftraggebergemeinschaft, soweit die Arbeiten auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung umfassen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Ochsenfurt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Verfahrens sind Generalübernehmerleistungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes „Oberer Dümmersberg“ (ca. 18 ha), zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohestadt“ (ca. 12 ha) und zum Neubau der Straße „Südspange“ (Länge ca. 4 km) in Ochsenfurt einschließlich Finanzierung. Als Generalübernehmer wird sich der Auftragnehmer auf die Vermittlung, Koordination und Überwachung der erforderlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschränken und im Übrigen alle Teilleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an geeignete Nachunternehmer vergeben. Die Erschließungslast liegt bei der Stadt, wobei das KSO für die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständig ist. Aus diesem Grund agieren Stadt und KSO für die Erschließungsarbeiten als Auftraggebergemeinschaft, soweit die Arbeiten auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung umfassen. Das Leistungsspektrum des Auftrags ist in 6 Stufen unterteilt:
— Stufe 1 – Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für das Wohngebiet „Oberer Dümmersberg“,
— Stufe 2 – Ausarbeitung städtebaulicher Planungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 3 – Grunderwerb und Marktanalyse,
— Stufe 4 – Erschließungsleistungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 5 – Vermarktung und Verkauf der erschlossenen Grundstücke,
— Stufe 6 – Bauleistungen für städtische Einrichtungen, Freiflächenanlagen und öffentliche Anlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Schriftliche Darstellung zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen / Gewichtung: 150 v. 500 P.
Preis - Gewichtung: 350 v. 500 P.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-311743
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 81491-2021
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Generalübernehmerleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/11/2022