617121-2022 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 215/2022 08/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Automation Engine 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 12-22-00270
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen sowie Pflege&Support für 4 Jahre.
Lizenzen des CA Automic Softwarepakets bestehend aus Operations Manager (1 Agent), Omniview (1 Pack) und Automation AI Edition (5000 Nodes)
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Nürnberg bzw. bundesweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die in der BA eingesetzten IT-Verfahren wird als Jobmanagementsystem die Software "Automic Automation" der Firma Broadcom eingesetzt. Das Jobmanagementsystem wird für die kontrollierte Steuerung der Batchverarbeitung und den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Verfahren eingesetzt. Gegenstand der Ausschreibung ist die zeitlich befristete Überlassung (Miete), sowie die Bereitstellung von Pflege und Support durch den Hersteller, der Software "Automic Automation Al Edition (AUTAAI990)". Die Leistungen sind vom Auftragnehmer (AN) während des Vertragszeitraums zu erbringen. Die zeitlich befristete Überlassung der Software wird bis Vertragsende jährlich im Turnus (für 12 Monate, insgesamt vier mal) abgerufen. Der AN stellt sicher, dass der BA der "Broadcom Standard Support" des Herstellers (Broadcom) für die von der BA hier beschaffte Software für den gesamten Vertragszeitraum zur Verfügung steht. Die Pflege- und Supportleistungen werden somit vom Hersteller erbracht.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 165-468440
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus