VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer AuftragsbekanntmachungErläuterung:
Der Auftraggeber darf den vorliegenden Auftrag gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV i. V. m. § 14 Abs. 6 VgV analog im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil der Auftrag über die zeitgleiche Hochrüstung und Werksinstandsetzung zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten wegen seiner technischen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen, der Renk GmbH, erbracht werden kann. Eine technisch und/oder wirtschaftlich vernünftige Alternative oder den Beschaffungsbedarf befriedigende Ersatzlösung ist nicht vorhanden und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, § 14 Abs. 6 VgV analog.
Die Hochrüstung kann ausschließlich durch den Hersteller der Getriebebaugruppen des KPz Leopard 2, in diesem Fall durch die Renk GmbH, durchgeführt werden. Für die Hochrüstung werden Unterlagen und Zeichnungssätze, die die technischen Merkmale und Umfänge der Hochrüstung (Anzugsmomente, Einstellmaße) beschreiben, sowie Fertigungsunterlagen der erforderlichen ET, benötigt. Weder die HIL GmbH als Auftraggeber, noch der Bund verfügt aktuell über die Zeichnungen und Rechte an diesen Unterlagen. Es liegen weder Hochrüstzeichnungen noch Hochrüstanweisungen vor, die einem möglichen weiteren Instandsetzer zugänglich gemacht werden könnten bzw. dürften.
Zudem wird die Produktsicherheit für eine hochgerüstete Getriebebaugruppe durch den Hersteller nur gewährleistet, wenn dieser auch die Einrüstung durchführt. Da wesentliche sicherheitsrelevante Bauteile im Rahmen der Hochrüstung anzupassen sind, kann die Erklärung der Produktsicherheit des Herstellers ausschließlich durch den Baugruppenhersteller abgegeben werden.
Keine Alternativen gem. § 14 Abs. 6 VgV analog
Zu dem hier erläuterten vergaberechtlichen Vorgehen gibt es keine vernünftigen, d. h. technisch und wirtschaftlich umsetzbaren, Alternativen.
Der mit der Beschaffung verfolgte Zweck, die gleichzeitige Hochrüstung sowie Instandsetzung kann aufgrund der Alleinstellung des Unternehmens Renk GmbH nicht durch andere Marktteilnehmer angeboten werden. Der Wettbewerbsausschluss ist vor dem Hintergrund der für den Losverzicht gegebenen, objektiven technischen und wirtschaftlichen Gründe somit nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern einer ausführlichen Prüfung von Alternativen zur Bedarfsdeckung.