617181-2021 - ErgebnisDeutschland-Hemsbach: Fertigmahlzeiten
OJ S 235/2021 03/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hemsbach
Postanschrift: Schlossgasse 41
Ort: Hemsbach
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schork, Tobias
E-Mail: tobias.schork@hemsbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hemsbach.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mittagsverpflegung Stadt Hemsbach
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004549
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
15894200 Fertigmahlzeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung einer Schulmensa (regenerierfertige Speisen / Mischküchenkonzept) und Anlieferung einer weiteren Grundschule sowie einer Kindertageseinrichtung mit verzehrfertiger Mittagsverpflegung
Leistungsbeginn 01.02.2022 (geplant)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 247 017,40 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
15894210 Schulmahlzeiten, 55321000 Zubereitung von Mahlzeiten, 55322000 Kochen von Mahlzeiten, 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Rahmenvertrag bezieht sich auf die Bewirtschaftung der Mensa in der
Grundschule
Hebelschule Hemsbach (Bedarfsstelle 1)
Giselherstr. 55
69502 Hemsbach
Die geforderten Leistungen umfassen die verzehrfertige Bereitstellung von Speisen zur Versorgung der Essensteilnehmer der Bedarfsstellen 1 bis 3 und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die zur Bewirtschaftung der Mensa sowie zur Versorgung mit Mittagessen erforderlich sind und nachfolgend sowie in der Leistungsbeschreibung konkretisiert werden.
Die geforderten Leistungen umfassen zusätzlich die Anlieferung von verzehrfertigen Speisen aus der Mensa der Grundschule Hebelschule Hemsbach (Bedarfsstelle 1) heraus an die
Grundschule
Goetheschule Hemsbach (Bedarfsstelle 2)
Gartenstraße 26
69502 Hemsbach
und die
Kindertageseinrichtung
Regenbogenland (Bedarfsstelle 3)
Gleiwitzer Str. 42
69502 Hemsbach
Geplanter Leistungsbeginn ist der 01.02.2022.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.08.2024.
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2026 zu verlängern.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach folgenden Kriterien: 100 % Brutto-Gesamtpreis.
Bei der Auswertung der Angebote gelten zusätzlich die auch unter Produkte/Leistungen (Leistungsverzeichnis auf der E-Vergabeplattform) aufgenommenen Hinweise zur Ermittlung des Gesamtangebotspreises unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Steuersatzes:
Grundsätzlich können/müssen die Bieter den vorgegebenen Steuersatz manuell abändern, da bei den für den Ausschreibungsgegenstand in Frage kommenden Bietern unterschiedliche Regelstreuersätze zur Anwendung kommen können.
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot unter Produkte/Leistungen den für Ihr Unternehmen geltenden Regelsteuersatz anzugeben. Bei Angebotsabgabe haben die Bieter die Möglichkeit Hinweise zum Angebot zu ergänzen. In dieses Hinweisfeld ist von den Bietern der Regelsteuersatz sowie der für ihr Unternehmen geltende ermäßigte Steuersatz anzugeben!
Die Auswertung der Angebote erfolgt analog dem Erlass des Bundesinnenministerium (BMI, AZ BW I 7 - 70406/21#1) vom 29.06.2020 für den Bereich Bundeshochbau zu den Auswirkungen der temporären Senkung der Umsatzsteuer, dort Ziff. VI:
„Soweit von Unternehmen bei der Angebotsabgabe unterschiedliche Umsatzsteuersätze angegeben werden, sind die Angebote für die Wertung gleichzustellen. Das heißt, für Aufträge, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 abgenommen bzw. vollendet werden, ist in allen Angeboten der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 Prozent zugrunde zu legen und für solche, deren Fertigstellung erst ab dem Jahr 2021 vorgesehen ist, 19 Prozent. Soweit sich gemeinnützige Unternehmen an den Ausschreibungen beteiligen und einen ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 bzw. 5 Prozent) angeben, ist der zum verwendeten allgemeinen Umsatzsteuersatz korrespondierende ermäßigte Steuersatz zugrunde zu legen.“
Gem. § 12 (2) Nr. 15 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2023 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistun gen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
Für die Auswertung der Angebote erfolgt eine lineare Aufteilung der geschätzten Essenzahlen auf die insgesamt 55 Monate maximale Vertragslaufzeit wie folgt: Menü Bedarfsstelle 1 vom 13.09.2021 bis 31.12.2022: 25.428 Menüs
Menü Bedarfsstelle 1 vom 01.01.2023 bis 31.08.2026: 101.435 Menüs
Menü Bedarfsstelle 2 vom 01.02.2022 bis 31.12.2022: 9.531 Menüs
Menü Bedarfsstelle 2 vom 01.01.2023 bis 31.08.2026: 26.541 Menüs
Menü Bedarfsstelle 3 U 3 vom 01.02.2022 bis 31.12.2022: 6.653 Menüs
Menü Bedarfsstelle 3 U 3 vom 01.01.2023 bis 31.08.2026: 38.021 Menüs
Menü Bedarfsstelle 3 Ü 3 vom 01.02.2022 bis 31.12.2022: 19.752 Menüs
Menü Bedarfsstelle 3 Ü 3 vom 01.01.2023 bis 31.08.2026: 78.795 Menüs
Die geschätzten Angaben dienen der Ermittlung des Wertungspreises und begründen keine Abnahmeverpflichtung. Achtung bitte ebenfalls dringend beachten !!
Wird der Menüpreis für die Anlieferung an die Bedarfsstellen 2 und 3 als begünstigte Lieferung von Lebensmitteln im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit einem Steuersatz von 7 % angeboten, ist dem Angebot eine Bestätigung eines Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers über die korrekte Anwendung des Steuersatzes unter Gesamtbetrachtung des Ausschreibungsgegenstands für diese Preisposition als Anlage zum Angebot beizufügen. In diesem Fall erfolgt die Auswertung unter Berücksichtigung des ermäßigten Steuersatzes für die Bedarfsstellen 2 und 3.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 184-478168
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Mittagsverpflegung Stadt Hemsbach
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein Neckar e.V.
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 247 017,40 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/11/2021