617850-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Österreich – Softwareprogrammierung und -beratung – ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
OJ S 181/2025 22/09/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungÖsterreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur
E-Mailvergabe@terzaki.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
BeschreibungÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
Kennung des Verfahrensd584f1a1-cdb7-4ff8-b1cb-7b5d4888e923
Interne Kennung155858
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-5553
TitelÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
BeschreibungÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
Interne Kennung155858
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wiener Umland/Nordteil (AT126)
LandÖsterreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandesverwaltungsgericht Niederösterreich
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge70 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeAufträge, deren geschätzter Wert unterhalb der Schwellenwerte für die Auftragsvergabe liegt
Sonstige BegründungDer gegenständliche Leistungsgegenstand wurde bereits im Jahr 2022 ausgeschrieben und vergeben gemäß 646704-2021. Der Auftraggeber hat die gegenständliche Leistung erneut ausgeschrieben gemäß 419613-2025. Die gegenständliche Ausschreibung umfasst die Beratungsleistungen für das GIP 2.0 System im Produktivbetrieb ab Jänner 2026. Um bis zur Fertigstellung des GIP 2.0 Systems weiterhin auf einen technischen Projektleiter zurückgreifen zu können und auch einen fachlich fundierten und strukturierten Wissenstransfer des derzeitigen Projektleiters auf den künftigen Berater zu gewährleisten, hat sich der Auftraggeber gemäß Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen (419613-2025) eine Direktvergabe an den derzeitigen Projektleiter vor. Der Zeitraum ist bis 31.12.2025 begrenzt. In den Gremien des ÖVDAT (Geschäftsführungsausschuss und Präsidialversammlung) wurden für diese Leistungen netto 70.000 EUR vorgesehen. ISd der Losregelung gemäß Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen (419613-2025) iVm §16 Abs 5 BVergG 2018 ist die Direktvergabe zulässig sofern diese in Summe 20% des kumulierten Werts aller Lose nicht übersteigt und den Wert von netto 80.000 EUR nicht übersteigt. Da die vorbehaltene Direktvergabe iHv netto 70.000 EUR weder die 20%-Schwelle des geschätzten Auftragswerts (120.000 EUR) noch die Schwelle von 80.000 EUR übersteigt, ist die Direktvergabe in Anwendung der Losregelung gemäß § 16 Abs 5 BVergG 2018 als zulässig anzusehen. Der Leistungsumfang ist grundsätzlich unverändert zur bestehenden Rahmenvereinbarung mit dem Projektleiter und beinhaltet zusätzlich zum Wissenstransfer auf den künftigen Berater diverse Abstimmungs- und Beratungsleistungen. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 17 Abs 8 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG) ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-5553
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKail Consulting GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-5553
Wert des Angebots70 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
TitelÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
Datum der Auswahl des Gewinners18/09/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0517
Offizielle BezeichnungÖsterreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur
Registrierungsnummer9110022723489
PostanschriftLandhausplatz 1
StadtSt. Pölten
Postleitzahl3109
Land, Gliederung (NUTS)Sankt Pölten (AT123)
LandÖsterreich
KontaktpersonTERZAKI & Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Geschäftsführerin), 1090 Wien
E-Mailvergabe@terzaki.at
Telefon+43 13695978
Internetadressehttps://www.terzaki.at/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-4314
Offizielle BezeichnungLandesverwaltungsgericht Niederösterreich
Registrierungsnummer9110022398113
PostanschriftRennbahnstraße 29
StadtSt. Pölten
Postleitzahl3109
Land, Gliederung (NUTS)Sankt Pölten (AT123)
LandÖsterreich
E-Mailpost@lvwg.noel.gv.at
Telefon+43 274290590
Internetadressehttps://lvwg.noel.gv.at/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-8743
Offizielle BezeichnungKail Consulting GmbH
Registrierungsnummer9110018108894
StadtGablitz
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Wiener Umland/Nordteil (AT126)
LandÖsterreich
E-Mailrichard.kail@kail.at
Telefon+43 69919902081
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-5553
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung86f77d51-3920-4d80-966e-26b6c4387b5d  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/09/2025 16:26:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung617850-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe181/2025
Datum der Veröffentlichung22/09/2025