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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Vergaberecht
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Codefy Hybrid AI
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Datenanalysesoftware Codefy Hybrid AI® einschließlich der erforderlichen Softwarelizenzen, Implementierungs-, Konfigurations-, Betriebs-, Support- und Beratungsleistungen zu beschaffen. Die Softwarelösung soll zur automatisierten, nachvollziehbaren und nutzergesteuerten Analyse umfangreicher Vergabe- und Projektunterlagen (z.B. Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse, Vertragsunterlagen, Gutachten, Pläne und weiterer zur Projektdurchführung relevanter Dokumente) dienen. Die Lösung soll insbesondere die Prüfung hochkomplexer Infrastrukturvorhaben auf rechtliche, vergabe- und vertragsrechtliche, kalkulatorische, technische und betriebswirtschaftliche Risiken durch Fachabteilungen, Vergabe- und Vertragsverantwortliche unterstützen. Die Software muss unter anderem große und heterogene Dokumentenmengen unterschiedlichster Dateiformate dokumenten-, ordner- und aktenübergreifend auswerten, wobei die Originalfundstellen visuell aufbereitet und strukturiert anzeigen sind, Prüfergebnisse nachvollziehbar dokumentieren sowie durch Fachanwender ohne Programmierung konfigurier- und fortschreibbare Prüfassistenten ermöglichen. Diese Prüfassistenten müssen für fachlich unterschiedlichste Prüfgegenstände geeignet sein, organisationsweit bereitgestellt und im Rahmen kollaborativer Bearbeitungsprozesse genutzt werden können. Hinzu treten die in den Vergabeunterlagen näher bestimmten Anforderungen an Informationssicherheit, Hosting und Datenverarbeitung.
Kennung des Verfahrens: c60c34e0-a937-481c-b816-241b534ddd90
Interne Kennung: BEK-2026-0075
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von Codefy Hybrid AI
Beschreibung: Codefy Hybrid AI® - Plattform - Lizenzen - technische Einrichtung und Betrieb - kundenspezifische Konfiguration und Anpassung
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich max. dreimal um weitere 12 Monate, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 Abs.1 bis 3 GWB gilt weiter: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. 2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. 3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergaberecht
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 6 VgV an die Codefy GmbH zu vergeben. Der Auftraggeber ist nach Durchführung einer Markt- und Alternativenanalyse der Auffassung, dass der Auftrag zum maßgeblichen Zeitpunkt nur durch die Codefy GmbH erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht. Der Auftraggeber hat in einem Proof of Concept die Softwarelösung Codefy Hybrid AI® für die Prüfung komplexer Vergabeunterlagen in einigen Niederlassungen bereits erfolgreich eingesetzt. Der PoC Concept begründet die Verfahrenswahl nicht selbst, bestätigt jedoch die grundsätzliche Eignung der Lösung für die vorgesehenen Anwendungsfälle bestätigt. Im PoC durch die Fachanwender entwickelte Prüfassistenten sind auf die Codefy-Technologie ausgerichtet. Der Auftraggeber hat den Beschaffungsbedarf anhand auftragsbezogener (Mindest-) Anforderungen konkretisiert. Die Leistungsparameter beruhen ausschließlich auf dem objektiven Beschaffungsbedarf. Erforderlich ist insbesondere eine integrierte Analyseinfrastruktur, die es Fachanwendern ermöglicht, individuelle Prüfassistenten für rechtliche, technische und wirtschaftliche Prüfungsthemen im Kontext der Umsetzung komplexer Infrastrukturprojekte eigenständig zu erstellen, fortzuschreiben und niederlassungsübergreifend verfügbar zu machen. Die Prüfassistenten müssen regelbasierte Analyseverfahren innerhalb eines nachvollziehbaren und durch die Fachanwender kontrollierbaren Prüfprozesses beinhalten. Nach der Marktanalyse erfüllt allein die Softwarelösung der Fa. Codefy sämtliche zwingenden Leistungsmerkmale. Die Plattform verbindet regelbasierte Analyseverfahren mit speziellen sprachmodellgestützter Kontextanalyse und ist insbesondere auf die Analyse komplexer rechtlich und technisch geprägter Entscheidungs- und Prüfungsprozesse ausgerichtet. Die Codefy Technologie ermöglicht dabei insbesondere die für den Auftragsgegenstand unverzichtbare fachanwenderseitige Konfiguration und Anpassung digitaler Prüfassistenten für konkrete rechtliche, technische und wirtschaftliche Risiko-, Vertrags- und Vergabeprüfungen. Vernünftige Alternativen oder gleichwertige Ersatzlösung stehen nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit einer losweisen oder getrennten Vergabe der Leistungsbestandteile wurde geprüft. Insbesondere sind weder eine Kombination mehrerer Softwarelösungen oder eine getrennte Beschaffung von Leistungsanteilen (z.B. Basissoftware und Konfigurationsleistungen) geeignet, Gleichwertigkeit herbeizuführen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Codefy GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Vergaberecht
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 640964911
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestr. 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 640964911
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Codefy GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: USt-ID: DE326212642
Postanschrift: Bienenstraße 5
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69117
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 615d5e0a-d864-4fbe-a0c9-07f748ae6e39 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/09/2026 14:48:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 618222-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 173/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/09/2026