Beschreibung der Beschaffung
Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer
("AN") ist:
1. eine konstruktive und effektive Unterstützung der Projektleitung bzw. des baubetrieblichen
Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme
durch die rechtliche Begleitung des Projekts;
2. generell die Durchsetzung von im Rahmen des Projektes entstehenden Ansprüchen des AG gegen Auftragnehmer oder andere Dritte, sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprü-chen gegen den AG;
3. die Abwicklung von anfallenden Aufgaben der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Be-ratung.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben der juristischen Bera-tung nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu er-füllen, die Anordnungen, Vorgaben und Anregungen des Auftraggebers zu beachten und ggf. die entsprechenden Unterlagen und Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden (dies wird im Einzelnen bei Leistungsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt). Des Weiteren werden die Leistungen des Auftragnehmers in den Abstimmungs- und Entscheidungsprozess des Auftraggebers integriert (entsprechende Prozessschemata wer-den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt).
Der AN hat bei der Ausführung der juristischen Beratungsleistungen die Leistungsinhalte der an der Planung und am Bau Beteiligten in den einzelnen Ausschreibungs- und Ausführungs-phasen des Projektes zu berücksichtigen. Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistun-gen des AG und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der ande-ren Projektbeteiligten auf offensichtliche Fehler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst geschuldeten Leistungen.
Insbesondere sind folgende Projektphasen innerhalb des Projektauftrags rechtlich zu begleiten:
- Erstellung der Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse),
- Ausschreibungen und Vergaben,
- Planung und Bauausführung,
- Abnahme und Inbetriebnahme der Maßnahme,
- Abrechnung der jeweiligen Aufträge,
- Abschluss des Projektes / Zusammenstellen der Dokumentation.
Neben den regelmäßigen Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben in den einzelnen Leistungsbildern (vgl. Leistungsbeschreibung) ist der AN verpflichtet, dem AG jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berichten.