CPV-Code Hauptteil 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Wiederkehrende Prüfungen an elektrischen, ortsveränderlichen Betriebsmitteln, die sich an den Standorten des AG (s. www.klinikumchemnitz.de) befinden. Los 1: Standorte innerhalb der Klinikum Chemnitz gGmbH, Los 2: Standorte innerhalb der Heim gGmbH, für den Zeitraum von 3 Jahren (Näheres ist den Vergabeunterlagen / Leistungsbeschreibung-D1 zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel innerhalb der Klinikum Chemnitz gGmbH
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Chemnitz, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel, die sich an den Standorten der Klinikum Chemnitz gGmbH befinden.
1 Jahr optionale Verlängerungsmöglichkeit des AG zu gleichen Preisen und Bedingungen
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel innerhalb der Heim gGmbH
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Chemnitz, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel, die sich an den Standorten der Heim gGmbH (Tochterunternehmen der Klinikum Chemnitz gGmbH) befinden.
1 Jahr optionale Verlängerungsmöglichkeit des AG zu gleichen Preisen und Bedingungen
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 201-523704
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel innerhalb der Klinikum Chemnitz gGmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel innerhalb der Heim gGmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, da die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat (erhebliche Budgetüberschreitung). Der AG beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren mit den geeigneten Bietern dieser Ausschreibung durchzuführen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Eine Rüge ist an die Vergabestelle des AG lt. Pkt. 1.1. zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 29/11/2021