618785-2025 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf der Linie 7567.1 in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
OJ S 181/2025 22/09/2025
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungLandkreis Ravensburg
E-Mailzv@rv.de
Rechtsform der zuständigen BehördeRegionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDirektvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf der Linie 7567.1 in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
BeschreibungDer Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.01.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linie 7567.1. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf der Linie 7567.1. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 40.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Interne Kennung25-207-ZV
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Art der TransportdienstleistungenBusverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenA) Der Landkreis führt eine Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf der Linie 7567.1 im Landkreis Ravensburg und im Landkreis Sigmaringen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 durch. Die Direktvergabe dient zur Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linie 7567.1. Soweit unter Ziff. 2.1. als Verfahrensart das „Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb“ angegeben ist, erfolgt dies, weil die Angabe der Verfahrensart „Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007“ technisch nicht möglich ist. B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Ziff. 5.1) ausgelöst. Anträge nach § 12 Abs. 6 PBefG müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Der Betrieb der unter Ziff. 5.1 genannten Linie ist zu dem in Ziff. 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. C) Anforderungen an die Verkehrsdienste: Mit dem beabsichtigten ÖDLA werden Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich des Fahrplans, Beförderungsentgelts und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem ÖDLA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument des Landkreises („Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für die Buslinie 7567.1“) nebst Anlage 1, Nahverkehrsplan des Landkreises Ravensburg 2025 (abrufbar unter https://www.rv.de/ihr+anliegen/ausschreibungen+und+vergaben) angegeben, auf das diese Vorabbekanntmachung verweist. Die in Bezug genommenen Dokumente sind öffentlich zugänglich (§ 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). Das Ergänzende Dokument und der Nahverkehrsplan des Landkreises Ravensburg 2025 enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. D) Nachprüfungsverfahren: Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, (Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe, Fax: 0721 9263985, Tel: 0721 926-8730) eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Anderenfalls tritt Präklusion ein (Unzulässigkeit). Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelDirektvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf der Linie 7567.1 im Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007
BeschreibungDer Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.01.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linie 7567.1. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf der Linie 7567.1. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 40.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Interne Kennung25-207-ZV
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge40 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandkreise Ravensburg und Sigmaringen
Land, Gliederung (NUTS)Ravensburg (DE148)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAltshausen, Bad Saulgau, Boms, Ebenweiler, Eichstegen, Hoßkirch, Königseggwald, Ostrach, Riedhausen, Unterwaldhausen
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit30/09/2028
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ravensburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Ravensburg
Registrierungsnummer08436-A1806-85
StadtRavensburg
Postleitzahl88212
Land, Gliederung (NUTS)Ravensburg (DE148)
LandDeutschland
E-Mailzv@rv.de
Telefon+49751850
Internetadressehttps://www.rv.de
Profil des Erwerbershttps://www.rv.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge92f0952-5aa7-48c2-a4ee-a3589b715f62  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der BekanntmachungT01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/09/2025 13:06:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung618785-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe181/2025
Datum der Veröffentlichung22/09/2025