61911-2021 - ErgebnisDeutschland-Bitz: Architekturentwurf
OJ S 25/2021 05/02/2021
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bitz
Postanschrift: Hindenburgplatz 7
Ort: Bitz
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ortsbauamt Bitz: Frau Merly, Hindenburgplatz 7, 72475 Bitz
E-Mail: monika.merly@bitz.de
Telefon: +49 7431800140
Fax: +49 7431800150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2.
Beschreibung
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistung zum Neubau einer Kindertagesstätte, einstufiger nicht-offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.2.
Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9.
Kriterien für die Bewertung der Projekte
— Städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen an die Erschließung, Organisation, Flexibilität und Orientierung,
— Architektonische und gestalterische Qualität und die Einfügung in die Umgebung,
— Erweiterbarkeit,
— Innovative Konzepte zur Nachhaltigkeit,
— Aufwand, Nutzen, Wirtschaftlichkeit.
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 099-238007

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3.
Zuschlag und Preise
V.3.1.
Datum der Entscheidung des Preisgerichts
26/11/2020
V.3.2.
Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 19
V.3.3.
Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: schaudt architekten gmbh
Postanschrift: Hafenstraße 10
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
E-Mail: info@schaudt-architekten.de
Telefon: +49 753122002
Fax: +49 753122003
Internet-Adresse: www.schaudt-architekten.de
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4.
Höhe der Preise

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Auslober wird gemäß VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
1. Lösungskonzept (Wettbewerbsergebnis)mit 50 %,
2. Projektumsetzung (Wirtschaftlichkeit, Projektteam, Kosten- und Terminplanung) mit 40 %,
3. Honorarparameter (Honorar, Nebenkosten) mit 10 %.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe — Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-873
Fax: +49 721-926-3985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Architektenkammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Danneckerstraße 54
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70128
Land: Deutschland
E-Mail: info@akbw.de
Telefon: +49 71121960
Internet-Adresse: www.akbw.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/02/2021