Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand
Mindestens 15 ausgewählte Gebietskörperschaften (Kommunen), die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden, sollen qualifiziert und in der Erarbeitung von Prozessen und nachhaltigen Organisationsformen sowie Verfahren des kommunalen Konfliktmanagements begleitet und beraten werden. Hierbei sollen alle relevanten Akteur/-innen vor Ort und insbesondere die Betroffenen von Konflikten aktiv eingebunden werden.
Im Fokus des Projekts stehen Konflikte, die von demokratie- und menschenfeindlichen sowie vielfaltablehnenden Positionen geprägt sind. Beispiele hierfür sind lokale, gesellschaftlich polarisierende und öffentlich ausgetragene Konflikte; potentiell radikalisierungsfähige Protestbewegungen; durch intergenerationale Transmission befeuerte demokratiefeindliche lokale Konflikte; Konflikte um Integration und Zuwanderung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohen sowie öffentlich und lokal geführte Konflikte um Identitätsfragen.
Die Ergebnisse des Modellprojekts sollen so aufbereitet werden, dass sie auch auf andere Kommunen und Regelstrukturen übertragen werden können.
Der Auftrag umfasst:
Auswahl teilnehmender Kommunen und Einbindung relevanter Akteur/-innen
die Auswahl und Akquise von mindestens 15 teilnehmenden Kommunen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden. Die Auswahl erfolgt in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung des „Handlungsbereichs Kommune“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie des BMFSFJ und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Ausgewählt werden sollen Kommunen, die Unterstützung bei der Bearbeitung von Konflikten benötigen, die demokratische Prinzipien sowie das friedliche Zusammenleben in Vielfalt bedrohen und untergraben.
die aktive Einbeziehung aller relevanten Akteur/-innen vor Ort (u.a. aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung, Polizei, Ordnungsbehörden, Stadtplanung etc.) bei der Analyse und Bearbeitung von Konflikten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbeziehung der Betroffenenperspektive in allen Phasen der Projektkonzeption und Durchführung.
Qualifizierung teilnehmender Kommunen und relevanter Akteur/-innen
die Erarbeitung von gemeinsamen Qualitätsstandards für Kommunales Konfliktmanagement unter Berücksichtigung und Einbeziehung bereits vorliegender fachlicher Erkenntnisse und Standards,
die Konzeption und Durchführung eines Programms zur Weiterbildung von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteur/-innen zu Konfliktmanagerinnen und -managern. Eine Beschränkung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf die Strukturen der „Partnerschaft für Demokratie“ ist nicht notwendig. Eine Teilnahme kann auch Dritten offenstehen (siehe Punkt 2.3 Zielgruppen).
Begleitung teilnehmender Kommunen und relevanter Akteur/-innen im Konfliktmanagement
die Analyse der zu bearbeitenden lokalen Konflikte und der bereits bestehenden Angebote zum Konfliktmanagement,
die Erarbeitung und Erprobung von Prozessen und nachhaltigen Strukturen zur schrittweisen Bearbeitung langwieriger und latenter Konflikte,
die Erarbeitung von Reaktionsplänen für den Fall akuter Krisen und deren Erprobung in Krisentrainings,
die Begleitung, Beratung und Supervision relevanter Akteur/-innen in den Kommunen bei der Bearbeitung sowohl langwieriger als auch akuter Konflikte.
Vernetzung teilnehmender Kommunen und relevanter Akteur/-innen untereinander
die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Vernetzungstreffen der beteiligten Kommunen untereinander und Etablierung eines an den Bedarfen der Kommunen orientierten Systems kollegialer Beratung,
die enge Zusammenarbeit und systematische Vernetzung mit den Beratungsstrukturen, den Landes-Demokratiezentren im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Sicherheitsbehörden, ggf. dem/der Auftragnehmer/in aus Los 2 und weiteren relevanten Akteur/-innen aus Wissenschaft und Praxis. Hierzu gehört u.a. die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Vernetzungstreffen. Es sollen mindestens zwei Treffen pro Vertragsjahr durchgeführt werden.
die Einrichtung eines Beirats mit Vertreter/-innen aus BMFSFJ, ggf. weiteren Ressorts, den Ländern sowie aus Wissenschaft und Praxis wird empfohlen. Die Besetzung eines Beirats soll in Abstimmung mit dem BMFSFJ/BAFzA erfolgen.
die Teilnahme an regelmäßigen Austauschtreffen (mindestens halbjährlich) mit BMFSFJ, BAFzA und der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs „Kommune“ zum Stand der Arbeit.
Öffentlichkeitsarbeit, Transfer und Qualitätssicherung
die Aufbereitung und Publikation von im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnissen, Best-Practice-Beispielen und praxistauglichen Handlungsempfehlungen, u.a. in Form eines Abschlussberichts.
die Organisation und Durchführung mindestens einer Fachveranstaltung zum Abschluss des Projekts, die sich an Wissenschaft und Praxis im Themenfeld sowie alle „Partnerschaften für Demokratie“ und weitere interessierte Kommunen richtet,
die Entwicklung einer Strategie zum Transfer in Regelstrukturen und eine erste Umsetzung durch geeignete fachpolitische Maßnahmen unter Einbeziehung der Länder und Kommunen,
die Teilnahme an der begleitenden Evaluation des Projekts durch die wissenschaftliche Begleitung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Hierfür soll der/die Auftragnehmer/-in an Erhebungen und Befragungen der Programmevaluation bzw. wissenschaftlichen Begleitung teilnehmen. Es steht dem/r Auftragnehmer/-in frei, ergänzend Maßnahmen zur Selbstevaluation durchzuführen.