Zusätzliche Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6), Listen geeigneter Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (
www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen, die Listen geeigneter Referenzen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Der Bewerberbogen beinhaltet jeweils die 5 Tabellenblätter für die jeweiligen Fachsparten lt. Bewertungsmatrix. Alle 5 Tabellenblätter sind hochzuladen. Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern sind zugelassen. Dabei ist bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern in eigener Verantwortung Vorsorge für die Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu treffen.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (
www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.