619217-2021 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Bereitstellung von Software
OJ S 235/2021 03/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Telefon: +49 21191741
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Upgrade Ratingplattform der NRW.BANK
Referenznummer der Bekanntmachung: 447-00-3644-00-101-79520
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die NRW.BANK betreibt eine Ratingplattform, bei wegen grundlegender technischer Änderungen durch den Hersteller ein umfangreiches Upgrade der Software erforderlich sein wird. Hierzu wird der bestehende Vertrag erweitert.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 83 220,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72232000 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software, 72253200 Systemunterstützung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die NRW.BANK betreibt eine Ratingplattform, bei der wegen grundlegender technischer Änderungen durch den Hersteller ein umfangreiches Upgrade der Software erforderlich sein wird. Hierzu wird der bestehende Vertrag erweitert. Ohne das Upgrade können erforderliche Wartungsleistungen nicht mehr erbracht und betriebliche Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Das Upgrade ist kurzfristig einzuspielen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann nicht erfolgen. Kein Dritter ist berechtigt, den neuen Softwarestand zu liefern. Das gilt entsprechend für die begleitenden Dienstleistungen, die unmittelbar Zugriff auf die Software erfordern. Ein Austausch der gesamten Plattform stünde in keinem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand für das Upgrade. Der Ersatz würde einen mehrere Jahre andauernden Umstellungsprozess auslösen. Die NRW.BANK hat in den letzten Jahren eine Vielzahl eigener Komponenten entwickelt, um die Software in ihre Geschäftsabläufe in zu integrieren bzw. diese innerhalb der Software abzubilden. Eine Ersatzbeschaffung würde die bisher mehrjährige Arbeit an Eigenentwicklungen zunichtemachen. Ein Ersatz würde Kosten auslösen, die den Aufwand für das Upgrade um ein Vielfaches übersteigen. Dem hohen finanziellen, technischen und betriebsorganisatorischen Aufwand einer Neuherstellung der Plattform stünden langfristige prinzipiell auch keine Einsparpotentiale gegenüber.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 220-580225
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 447-00-3644-00-101-79520
Bezeichnung des Auftrags:
Upgrade Ratingplattform der NRW.BANK
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ACTICO GmbH
Ort: Immenstaad
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 83 220,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 83 220,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D0YR
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/11/2021