Ein Wechsel des Auftragnehmers kann nicht erfolgen. Kein Dritter ist berechtigt, den neuen Softwarestand zu liefern. Das gilt entsprechend für die begleitenden Dienstleistungen, die unmittelbar Zugriff auf die Software erfordern. Ein Austausch der gesamten Plattform stünde in keinem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand für das Upgrade. Der Ersatz würde einen mehrere Jahre andauernden Umstellungsprozess auslösen. Die NRW.BANK hat in den letzten Jahren eine Vielzahl eigener Komponenten entwickelt, um die Software in ihre Geschäftsabläufe in zu integrieren bzw. diese innerhalb der Software abzubilden. Eine Ersatzbeschaffung würde die bisher mehrjährige Arbeit an Eigenentwicklungen zunichtemachen. Ein Ersatz würde Kosten auslösen, die den Aufwand für das Upgrade um ein Vielfaches übersteigen. Dem hohen finanziellen, technischen und betriebsorganisatorischen Aufwand einer Neuherstellung der Plattform stünden langfristige prinzipiell auch keine Einsparpotentiale gegenüber.