Zusätzliche Angaben
Mindestanforderungen bestehen in Bezug auf die erforderliche
Berufserfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter
(Rollenprofil 1: Supportmitarbeiter fachlicher Second-Level)
(Rollenprofil 2: Supportmitarbeiter fachlicher Second-Level)
Gefordert wird zunächst ein Mindestmaß an Berufserfahrung, dessen Fehlen zum
Ausschluss des Angebotes führt. Darüber hinaus sind Kenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters unter Bezugnahme auf § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Gegenstand der qualitätsbezogenen Zuschlagswertung, da vorliegend die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter maßgeblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat.