Zusätzliche Angaben
1) Art des Vergabeverfahrens:
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es handelt sich um die Wiederholung der Angebotsphase des offenen Verfahrens mit Bekanntmachung vom 01.03.2021 (TED-Auftragsbekanntmachung
2021/S 041-102733). Dieses Verfahren wurde am 19.08.2021 entsprechend eines Hinweises der Vergabekammer Westfalen aufgrund des Nachprüfungsantrags eines Bieters in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt (siehe entsprechende Mitteilung über den Vergabemarkplatz Metropole Ruhr an alle registrierten Unternehmen). Da sich eine Zurückversetzung auf dem Vergabemarktplatz technisch nur über die Anlage eines neuen Verfahrens/Projektraums umsetzen lässt, wurde diese Verfahrensart gewählt. Trotz des neuen Projektraums handelt es sich weiterhin um die Durchführung des o. g. offenen Verfahrens. Zur Abgabe von Angeboten werden alle Unternehmen aufgefordert, die sich für das offene Verfahren registriert hatten.
2) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in den §§ 123, 124 GWB genannten Aus-schlussgründe bzw. die Durchführung von Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (Vordruck im Angebotsteil I enthalten),
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Vordruck im Angebotsteil I enthalten).
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck "Bieter" sind in den Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Angebotsvordruck enthalten.
Darüber hinaus hat die Bietergemeinschaft im Angebotsteil IV die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen, so dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß Wettbewerbsrecht beurteilen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDWD5HH