619296-2021 - ErgebnisDeutschland-Villingen-Schwenningen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 235/2021 03/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Postanschrift: Am Hoptbühl 2
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Simone Trick-Müller
E-Mail: S.Trick-Mueller@lrasbk.de
Telefon: +49 7721913-7471
Fax: +49 7721913-8905
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrasbk.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierung Gewerbeschule Villingen-Schwenningen
Referenznummer der Bekanntmachung: 244.21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Gebäudeteile D und E der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehenden Gebäudeteile D und E der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen am Standort Schwenningen sollen energetisch saniert werden. Sie sind Teil eines Schulkomplexes der beiden Schulen Gewerbeschule VS-Schwenningen und David-Würth-Schule, bestehend aus den Gebäudeteilen A, B und G (DWS), sowie C, D, E und F (GWS). Die ältesten Gebäudeteile (A, B, C, F) wurden im Jahr 1957/58 errichtet. Die Gebäudeteile D und E kamen 1979/80 hinzu. Das neueste Gebäude ist Gebäudeteil G aus dem Jahr 2010.
Zuletzt wurde 2020/21 die Fassade des Gebäudeteils C energetisch saniert. Hierbei wurde die alte Fassadenbekleidung zurückgebaut und ein Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen angebracht. Die alten Fenster wurden ausgetauscht.
Es ist darauf zu achten, dass die zu sanierenden Fassaden der Gebäudeteile D und F auch optisch an die neue Fassade des unmittelbar anschließenden Gebäudeteil C angepasst werden.
Neben der energetischen Sanierung der Fassade und Flachdächer, sollen im Zuge der Maßnahme auch brandschutztechnische Belange umgesetzt werden. Dies umfasst im Wesentlichen die Ausbildung von Nutzeinheiten < 400 m² und die Ergänzung der notwendigen baulichen Flucht- und Rettungswege.
Es ist geplant die Sanierung bei laufendem Schulbetrieb in 2 Bauabschnitten durchzuführen.
Es sind Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 (Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HO-AI), auch für die brandschutztechnische Ertüchtigung zu erbringen.
Die Sanierung wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die förderrechtlichen Vorgaben sind zu beachten.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Team und Projektdurchführung / Gewichtung: max. 5 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Prozesse und Unterlagen / Gewichtung: max. 5 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle / Gewichtung: max. 5 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Terminverfolgung und Terminkontrolle / Gewichtung: max. 5 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Örtliche Bauüberwachung / Gewichtung: max. 5 Punkte
Preis - Gewichtung: max. 25 Punkte
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 182-473870
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KTL Architekten (Koczor Teuchert Lünz GbR)
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERALV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/11/2021