619315-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Hämatologie-Analysegeräte – Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie
OJ S 181/2025 22/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Mittweida Krankenhaus GmbH
E-Mailivonne.zenker-voigt@lmkgmbh.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLandkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie
BeschreibungLandkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie
Kennung des Verfahrens0197f817-e4e4-4e66-8e33-73bbd7342bc5
Interne Kennung2025_134_MT
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38434570 Hämatologie-Analysegeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHainichener Straße 4-6  
StadtMittweida
Postleitzahl09648
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so ist das Formblatt auch für jedes dieser anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Angebote von Bietern, die einen Bezug zu Russland im Sinne der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) haben, wird wegen des gem. Art. 5k der Sanktions-VO geltenden Zuschlagsverbotes der Zuschlag nicht erteilt. Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte / Informationen sind bis spätestens 10.10.2025 über Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift--
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigunggem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätengem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierunggem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsgem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Korruptiongem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgengem. §123 GWB Abs. 4, Abs. 5
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuerngem. §123 GWB Abs. 4, Abs. 5
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 1
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 1
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 1
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 2
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltergem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 2
Zahlungsunfähigkeitgem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 2
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitgem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 2
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 3
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsgem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 4
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 5
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensgem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 6
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 7
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrengem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 8 u. Nr. 9
Betruggem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 4 u. Nr. 5, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLandkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie
BeschreibungDie Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH beabsichtigt im Labor des Krankenhaus Mittweida die Neubeschaffung von einem Laborautomaten im Bereich der Hämostaseologie (Gerinnungsdiagnostik) . Dabei soll der Laborautomat als Kauf beschafft werden, zusätzlich erfolgt eine Preisermittlung je Befund (Preis pro Befund).
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38434570 Hämatologie-Analysegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHainichener Straße 4-6  
StadtMittweida
Postleitzahl09648
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit10 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, (b) Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversi-cherung, (c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, d) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässig-keit als Bieter in Frage stellt B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend), (b)Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen bei-tragspflichtig ist), (c)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (so-weit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Un-ternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Als aus-reichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, er-kennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Her-kunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wett-bewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zu-treffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunfts-lands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleich-wertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unter-nehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsBeabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanziel-le, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kon-taktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage mit dem Angebot: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen): Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice oder – soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Vorlage einer verbindlichen Zusage eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe an die Bewer-ber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft abdeckt.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsA) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die die-se Kapazitäten benötigt werden.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsA) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (soweit zutreffend) Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Un-ternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Aus-schreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Beschei-nigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Zertifizierungsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Liegen bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe gem. §123 GWB oder § 124 GWB vor, hat der Bie-ter dieses Unternehmen zu ersetzen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsA) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: mindestens drei Referenznachweise mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, Die Erklärungen gem. A) (a) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigener-klärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. (b) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unter-nehmen zur Verfügung stehen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsA) Vorlage mit Angebot: Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlosse-nen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleich-bar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bankerklärungen, aus denen sich der Umsatz gemäß A) ergibt Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden bein-halten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen ge-mäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unter-nehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDas Zuschlagskriterium „Preis“ berechnet sich als Summe aus Angebotspreis (=Kaufpreis der Laborautomaten), den Kosten für Service und Wartung sowie den Folgekosten. Zur Wertung der Folgekosten wird der geforderte und anzubietende „Preis pro Befund“ (Preis p.B.) mit der jährlichen Befundzahl von 850 Befunden/p.a. für D-Dimer (DD), von 1250 Befunden/p.a. für Fibrinogen (FIB), von 550 Befunden/p.a. für Thrombinzeit (TZ), von 13.500 Befunden/p.a. für aPTT (PTT) und 13.800 Befunden/p.a. für Quick/INR (TZW/INR) multipliziert und über einen Zeitraum von 5 Jahren betrachtet. Folgekosten = (850 ∗ Preis p. B. DD + 1250 ∗ Preis p. B. FIB + 550 Preis p. B. TZ + 13.500 Preis p. B. PTT + 13.800 Preis p. B. TZW + 90 ∗ Preis p. B. AT) ∗ 5 Jahre Insgesamt können für das Zuschlagskriterium „Preis“ maximal 100 Punkte erreicht werden. Diese 100 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Einzelheiten zur Berechnung und zur Berücksichtigung dieser Kostenpositionen / Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis) .
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnischer Wert
BeschreibungDie Bewertung der Angebote erfolgt anhand des Zuschlagskriteriums „Technischer Wert“ (B-Kriterien). Die zugrunde liegenden Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis in der Spalte "Kriterium" unterteilt in: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien): Mit „A“ gekennzeichnete Anforderungen sind zwingend zu erfüllen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots von der Bewertung. - B-Kriterien (Bewertungskriterien): Bei den mit Zahlenangaben gekennzeichneten Kriterien handelt es sich um Bewertungskriterien als Unterkriterien für das Zuschlagskriterium „Technischer Wert". Die Zahlenangaben kennzeichnen die für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl. Die angegebene Punktzahl wird bei uneingeschränkter Erfüllung der jeweiligen Forderung bzw. der Angabe „ja“ vergeben. Bei Nichterfüllung bzw. der Angabe „nein“ werden Null Punkte vergeben. Sind bei einem Unterkriterium mehrere Zahlenangaben hinterlegt (z.B. Messzeit für Parameter „TZW": 20-10-5-0 Punkte), so werden die hier eingetragenen Werte unter allen Bietern verglichen. Am Beispiel der Messzeit erhält der Bieter mit der schnellsten Messzeit je 20 Punkte, der zweitplatzierte 10 Punkte und der drittplatzierte 5 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten 0 Punkte. Die Details zur Berechnung der erreichten Punktzahl sowie die Gewichtung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/0197f817-e4e4-4e66-8e33-73bbd7342bc5/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/0197f817-e4e4-4e66-8e33-73bbd7342bc5/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote20/10/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Ermessen des Auftraggebers sowie im gesetzlich zulässigen Rahmen gem. § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin20/10/2025 09:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibunggem. §55 VgV
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mittweida Krankenhaus GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Mittweida Krankenhaus GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Mittweida Krankenhaus GmbH
RegistrierungsnummerDE 179 041 356
PostanschriftHainichener Straße 4-6
StadtMittweida
Postleitzahl09648
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
E-Mailivonne.zenker-voigt@lmkgmbh.de
Telefon+49 3727 99 1212
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer-
PostanschriftPF 10 13 64
StadtLeipzig
Postleitzahl04013
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341-977-3800
Fax+49 341-977-1049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0197f818-2a5a-4f96-8526-7a1036f6e31b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/09/2025 10:42:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung619315-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe181/2025
Datum der Veröffentlichung22/09/2025