Zusätzliche Angaben
Ausgabe der Vergabeunterlagen ,Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch
über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.
Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff "Berliner Feuerwehr" aufgerufen werden:
Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt
oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und
Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die
Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur
Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.
Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen
(z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die
Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen
Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin und in den vorgegebenen Formularfeldern
(Eigenerklärungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibung etc.) anzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 215.000 € (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern, sofern mit Angebotsabgabe keine aktuelle
Version eingereicht wird.
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber
gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim
Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Ebenso wird der Auftraggeber auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des
Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1.
August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlassen