Zusätzliche Angaben
(a) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der
Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können
nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten
Eingang seines Teilnahmeantrags.
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(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch
die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies
zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines
Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
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(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular "Teilnahmeantrag" (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich;
formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
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(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht
unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der
Bewerbung führen.
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(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind
nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
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(f) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.2) eingereicht wurden, werden nach aktuellem
Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.