Zusätzliche Angaben
Ein Wechsel der Verwertungsanlage während der Vertragslaufzeit ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nach Vorlage eines gültigen Zertifikates (Kopie) gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Behandeln von Abfällen, das mind. die Abfallschlüsselnummer 20 03 03 enthält, möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91QA