619821-2026 - Wettbewerb
Österreich – Unterbrechungsfreie Stromversorgung – USV-Anlagen MedUni Wien
OJ S 174/2026 09/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMedizinische Universität Wien
E-Mailbeschaffung@meduniwien.ac.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUSV-Anlagen MedUni Wien
BeschreibungBeschaffungsziel ist die Lieferung und Installation von USV-Anlagen an den genannten Standorten der Auftraggeberin sowie die durch die Auftraggeberin optional zu beauftragende Wartung.
Kennung des Verfahrensfe810753-5bcb-49e7-a449-d8aecc7cceeb
Interne Kennung2503631
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31154000 Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung, 51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen, 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
LandÖsterreich
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung
Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem FehlverhaltenUnternehmen sind auszuschließen gem § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018, wenn über das Vermögen des Unternehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen einen Auszug aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018) vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 4 BVergG 2018 auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Unternehmer mit anderen Unternehmern für den öffentlichen Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen hat, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder mit anderen Unternehmern Abreden getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbes abzielen. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn diese im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenUnternehmen werden ausgeschlossen gem § 78 Abs 1Z 11 BVergG 2018 wenn versucht wurde, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt hat, die die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über den Ausschluss oder die Auswahl von Unternehmern oder die Zuschlagserteilung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht wurde, solche Informationen zu übermitteln. Angebote können gem § 141 Abs 2 BVergG 2018 ausgeschieden werden, wenn Bieter:innen es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärungen einer nachvollziehbaren Begründung entbehren. Von einem Bieter, der im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig ist, können auch Aufklärungen über die Zulässigkeit der Ausübung der Tätigkeit in Österreich verlangt werden
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenGem § 78 Abs 1 Z 7 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn ein Interessenskonflikt gem § 26 BVergG 2018 nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen vermieden werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensGem § 78 Abs 1 Z 8 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn aufgrund der Beteiligung des Unternehmers an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gemäß § 25 der faire und lautere Wettbewerb unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung verzerrt werden würde.
Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder SozialversicherungsbeiträgenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 auszuschließen wenn der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, nicht erfüllt hat und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Österreich oder gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, festgestellt wurde, oder durch den öffentlichen Auftraggeber auf andere geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUSV-Anlagen MedUni Wien
BeschreibungBeschaffungsziel ist die Lieferung und Installation von USV-Anlagen an den genannten Standorten der Auftraggeberin sowie die durch die Auftraggeberin optional zu beauftragende Wartung.
Interne Kennung2503631
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31154000 Unterbrechungsfreie Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
LandÖsterreich
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns06/11/2026
Enddatum der Laufzeit11/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung7baf99cb-a4c7-4c54-a2d3-fa5d33b8f412-01
Kennung des Teils der vorherigen BekanntmachungLOT-0001
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungSiehe Verfahrensunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReduktion Co2 Fußabdruck
BeschreibungSiehe Verfahrensunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGewährleistungsverlängerung
BeschreibungSiehe Verfahrensunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBeweislastumkehr
BeschreibungSiehe Verfahrensunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://meduniwien.vemap.com
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameBeschaffungsportal der AuftraggeberIn bzw. der vergebenden Stelle.
URLhttps://meduniwien.vemap.com
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://meduniwien.vemap.com
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Frist für den Eingang der Angebote15/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss5 Monate
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMedizinische Universität Wien
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMedizinische Universität Wien
Registrierungsnummer9110010535681
PostanschriftSpitalgasse 23
StadtWien
Postleitzahl1090
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Mailbeschaffung@meduniwien.ac.at
Telefon+43 14016020420
Internetadressehttps://meduniwien.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)https://meduniwien.vemap.com
Profil des Erwerbershttps://meduniwien.vemap.com
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0100
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer9110008059823
PostanschriftErdbergstraße 192 - 196
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Maileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon+43 1601490
Fax+43 1711238891541
Internetadressehttp://www.bvwg.gv.at
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)http://www.bvwg.gv.at
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9999
Offizielle Bezeichnungvemap Einkaufsmanagement GmbH
RegistrierungsnummerTED20
PostanschriftBerggasse 31
StadtWien
Postleitzahl1090
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Mailoffice@vemap.com
Telefon+43 13157940
Internetadressehttps://www.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)https://www.vemap.com
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung7baf99cb-a4c7-4c54-a2d3-fa5d33b8f412-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungZur Sicherstellung allenfalls bestehende Fragen stellen zu können und um damit insb die Kalkulationsfähigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, wurde die Fragenfrist verlängert.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7baf99cb-a4c7-4c54-a2d3-fa5d33b8f412  -  02
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/09/2026 13:05:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung619821-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe174/2026
Datum der Veröffentlichung09/09/2026