Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend mit
öffentlichen Mitteln (BschwAG und sonstige Mittel) durch Bund, Land und durch sonstige Körperschaften. Gemäß
Finanzierungsvereinbarung ist das öffentliche Vergaberecht einzuhalten. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als
Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrag 4.
Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ('wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder
auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden
kann.'). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese
können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und Anpassung von
bestehender Hard- und Software. Desweiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für
die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).