620012-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
OJ S 235/2021 03/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoebel, René
E-Mail: rene.hoebel@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029756868
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
21 22 539 03 BRGT - 07 - Neubau des Betriebsführungsrechner (BFR) für den Bereitstellungsstandort Berlin Rummelsburg, DB Fernverkehr AG
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA55503
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
21 22 539 03 BRGT - 07 - Neubau/Umbau des Betriebsführungsrechner (BFR) für den Bereitstellungsstandort Berlin Rummelsburg, DB Fernverkehr AG
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neubau/Umbau des Betriebsführungsrechner (BFR) für den Bereitstellungsstandort Berlin Rummelsburg, DB Fernverkehr AG
Die Baumaßnahme erfolgt in den folgenden Bauphasen:
- BFR Baumaßnahmen am Gleis 555 der Neubau Tz-Halle
- BFR Baumaßnahmen am Gleis 554 der Neubau Tz-Halle
- BFR Baumaßnahmen am Gleis 553 der Neubau Tz-Halle
- BFR Baumaßnahmen am Gleis 552 der Neubau Tz-Halle
- BFR Baumaßnahmen am Gleis 551 der Neubau Tz-Halle
Gleisübergreifende BFR-Baumaßnahmen sind:
- Datenanbindung an Bestandshalle sowie Erweiterung Notpult
- Erweiterung vorhandene Schnittstellen wie: Dacharbeitsbühnen/Kran, Oberleitungssteuerung (AuE),
Trinkwasserversorgung und GLT
- Kopplung EZVA 1kV und 670V, Neubau Hallenmonitor Feuerwehranlaufpunkt, Baumaßnahmen östliches
Hallen-Vorfeld, Abwasserentsorgung
- BFR Erweiterungen an übergeordnete Systeme wie:
Zustimmungsschleifen, ZN-Anlage, Fahrwegservice (Zeitgleich mit geplanten Stellwerkrelease)
- BFR Baumaßnahmen Großanzeigen
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Es handelt sich um eine Erweiterung bzw. Weiterentwicklung der bestehenden BFR-Anlagensystemtechnik. Das BFR-System ist ein autarkes, prohibitäres System, welches durch die Firma entwickelt und fachtechnisch betreut wird (Support).
Die Erweiterung des Systems, innerhalb dieser Maßnahme, stellt ein Volumen von ca. 20% im Verhältnis zum Gesamtsystem dar. Eine Neuentwicklung des gesamten Systems, durch einen anderen Lieferanten, ist aus wirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig und wird daher ausgeschlossen.
Für das System besteht ein laufender Servicevertrag, welcher nicht gefährdet werden darf. Die Leistungsansprüche können nur beansprucht werden, wenn es keine Systemvermischung durch andere Lieferanten gibt. Ebenso müssen Garantien und Gewährleitungsansprüche aufrechterhalten werden.
Das Zusammenwirken des Gesamtsystems kann nur garantiert werden, wenn auf Basis der vorhandenen Entwicklungsstufe aufgesetzt wird und die Systemerweiterung durch den Urheber erfolgt. Eine Ausweitung auf andere Lieferanten stellt eine technische Unvereinbarkeit dar und kommt daher nicht in Betracht.
Die Quellcodes und die Programmbausteine sind proprietäre Softwareentwicklungen des Lieferanten. Um diese Programme und Quellcodes anzupassen/weiterzuentwickeln sind tiefgreifende Kenntnisse des Entwicklers erforderlich. Die Leitrechnerebene (Programme/Quellcodes) ist absolut elementar für die sichere und stabile Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems.
Aus den oben genannten Gründen gibt es keinen anderen Lieferanten für die Umsetzung der genannten Maßnahme.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
21 22 539 03 BRGT - 07 - Neubau des Betriebsführungsrechner (BFR) für den Bereitstellungsstandort Berlin Rummelsburg, DB Fernverkehr AG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/11/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/11/2021