Es handelt sich um eine Erweiterung bzw. Weiterentwicklung der bestehenden BFR-Anlagensystemtechnik. Das BFR-System ist ein autarkes, prohibitäres System, welches durch die Firma entwickelt und fachtechnisch betreut wird (Support).
Die Erweiterung des Systems, innerhalb dieser Maßnahme, stellt ein Volumen von ca. 20% im Verhältnis zum Gesamtsystem dar. Eine Neuentwicklung des gesamten Systems, durch einen anderen Lieferanten, ist aus wirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig und wird daher ausgeschlossen.
Für das System besteht ein laufender Servicevertrag, welcher nicht gefährdet werden darf. Die Leistungsansprüche können nur beansprucht werden, wenn es keine Systemvermischung durch andere Lieferanten gibt. Ebenso müssen Garantien und Gewährleitungsansprüche aufrechterhalten werden.
Das Zusammenwirken des Gesamtsystems kann nur garantiert werden, wenn auf Basis der vorhandenen Entwicklungsstufe aufgesetzt wird und die Systemerweiterung durch den Urheber erfolgt. Eine Ausweitung auf andere Lieferanten stellt eine technische Unvereinbarkeit dar und kommt daher nicht in Betracht.
Die Quellcodes und die Programmbausteine sind proprietäre Softwareentwicklungen des Lieferanten. Um diese Programme und Quellcodes anzupassen/weiterzuentwickeln sind tiefgreifende Kenntnisse des Entwicklers erforderlich. Die Leitrechnerebene (Programme/Quellcodes) ist absolut elementar für die sichere und stabile Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems.
Aus den oben genannten Gründen gibt es keinen anderen Lieferanten für die Umsetzung der genannten Maßnahme.