620031-2021 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
OJ S 235/2021 03/12/2021
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Hamburg GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Koban, Stefan
E-Mail: snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7358dc77-72ca-4600-a83b-d15af61a6ce7
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Q-System - Lieferung von Leistungstransformatoren 20 - 100 MVA
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004863
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31171000 Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31171000 Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Prüfsystem zur Qualifizierung von Bewerbern für die Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebsetzung von Leistungstransformatoren 20 − 100 MVA für die Stromnetz Hamburg GmbH entsprechend den technischen Ausführungsvorschriften.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Berufs-, Handwerks- oder Handelsregister,
— Gewerbezentralregister,
— Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB,
— Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Technik – Checkliste,
— Referenzangaben,
— Qualitätsmanagementmaßnahmen,
— Umweltmanagementmaßnahmen,
— Arbeitssicherheitsmaßnahmen,
— Vertrags- und Auftragsabwicklung,
— SNH-Lieferantendatenbank.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben sind dem Dokument „Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem“ zu entnehmen.
1. Die Bewerbung ist ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform via www.deutsche-evergabe.de in Textform einzureichen. Auf anderem Weg übermittelte Bewerbungen sind nicht zugelassen.
2. Die Einhaltung der Eignungskriterien ist nachzuweisen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen als Nachweis nicht aus. Bitte verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen nur die vorgegebenen Felder und laden Sie eigene Anlagen in der weiter unten beschriebenen Form hoch. Nur sofern der Raum für die Beantwortung einzelner Fragen nicht ausreicht, ist ein gesondertes Blatt unter Angabe der jeweiligen Ziffer zu verwenden und als Anlage Ihrem Antrag beizufügen. Vorsätzlich falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und mit einem bezeichnenden Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen müssen mit der Kurzbezeichnung des Firmennamens beginnen, anschließend die betreffende Ziffer aus den Eignungskriterien bezeichnen und eine treffende Abkürzung zum Inhalt enthalten. Dabei darf eine Dateinamenlänge von 60 Zeichen nicht überschritten werden. (Beispiel: „Musterbewerber_1.1.1_ Handelsregisterauszug“). Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Eignung nachzuweisen, es sei denn, dass der Nachweis eines Bewerbers / Bewerbergemeinschaft ausreichend ist.
3. Bei den Eignungskriterien sind teilweise aktuelle Drittbescheinigungen gefordert. Unter „aktuell“ wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Einreichung des Qualifizierungsantrags sein darf bzw. der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, in der Bewerbung benennen und haben die betreffenden Eigenerklärungen und Nachweise für diese Unternehmen mit der Bewerbung einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf die Eignungsnachweise beschränkt, für die das Unternehmen die Eignung verleiht. Darüber hinaus muss für die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB nachgewiesen sowie eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, dass das Unternehmen dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. (Vgl. „Eignungskriterien“, Ziffer 1.4.3). Ergänzend wird auf § 47 SektVO hingewiesen. Der Auftraggeber macht – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 SektVO Gebrauch. Im Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bewerber und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bewerbers verlangen. Wird dies nicht form- und fristgerecht eingereicht, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Eigenerklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei einzelnen Bietern ein Audit durchzuführen. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen und die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem zu entziehen.
9. Fragen sind ausschließlich an die eVergabe-Plattform, www.deutsche-evergabe.de zu richten. Auf anderem Weg übermittelte Fragen werden nicht berücksichtigt. Sollten die Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bewerbern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: +49 40428232020
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/11/2021