Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben sind dem Dokument „Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem“ zu entnehmen.
1. Die Bewerbung ist ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform via
www.deutsche-evergabe.de in Textform einzureichen. Auf anderem Weg übermittelte Bewerbungen sind nicht zugelassen.
2. Die Einhaltung der Eignungskriterien ist nachzuweisen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen als Nachweis nicht aus. Bitte verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen nur die vorgegebenen Felder und laden Sie eigene Anlagen in der weiter unten beschriebenen Form hoch. Nur sofern der Raum für die Beantwortung einzelner Fragen nicht ausreicht, ist ein gesondertes Blatt unter Angabe der jeweiligen Ziffer zu verwenden und als Anlage Ihrem Antrag beizufügen. Vorsätzlich falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und mit einem bezeichnenden Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen müssen mit der Kurzbezeichnung des Firmennamens beginnen, anschließend die betreffende Ziffer aus den Eignungskriterien bezeichnen und eine treffende Abkürzung zum Inhalt enthalten. Dabei darf eine Dateinamenlänge von 60 Zeichen nicht überschritten werden. (Beispiel: „Musterbewerber_1.1.1_ Handelsregisterauszug“). Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Eignung nachzuweisen, es sei denn, dass der Nachweis eines Bewerbers / Bewerbergemeinschaft ausreichend ist.
3. Bei den Eignungskriterien sind teilweise aktuelle Drittbescheinigungen gefordert. Unter „aktuell“ wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Einreichung des Qualifizierungsantrags sein darf bzw. der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, in der Bewerbung benennen und haben die betreffenden Eigenerklärungen und Nachweise für diese Unternehmen mit der Bewerbung einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf die Eignungsnachweise beschränkt, für die das Unternehmen die Eignung verleiht. Darüber hinaus muss für die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB nachgewiesen sowie eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, dass das Unternehmen dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. (Vgl. „Eignungskriterien“, Ziffer 1.4.3). Ergänzend wird auf § 47 SektVO hingewiesen. Der Auftraggeber macht – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 SektVO Gebrauch. Im Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bewerber und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bewerbers verlangen. Wird dies nicht form- und fristgerecht eingereicht, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Eigenerklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei einzelnen Bietern ein Audit durchzuführen. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen und die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem zu entziehen.
9. Fragen sind ausschließlich an die eVergabe-Plattform,
www.deutsche-evergabe.de zu richten. Auf anderem Weg übermittelte Fragen werden nicht berücksichtigt. Sollten die Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bewerbern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.