620094-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Berlin: Unternehmensorganisation
OJ S 216/2022 09/11/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: degewo AG
Postanschrift: Potsdamer Straße 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf - Vergabe
E-Mail: ausschreibung@degewo.de
Fax: +49 3026485-1805
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: AG
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation
Referenznummer der Bekanntmachung: 68278-202-DE
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79996000 Unternehmensorganisation
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für Beratungsleistungen bei der Ist-Analyse von Standardprozessen und Erarbeitung von Soll Prozesse und deren Umsetzung für Teilbereiche im degewo-Konzern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Betreuung von Unternehmensprojekten im Rahmen der Reorganisation des Konzerns für die Jahre 2020
bis 2022.
Folgende Projekte sollen strategisch betreut werden:
— Vorstandunterstützung für die Gesamt-Unternehmensstrategie,
— Projekt Optimus 2020 ff,
— Neuausrichtung des Tochterunternehmens degewo Technische Dienste,
— Kleinreparaturmanagement,
— Joint Venture Modernisierung,
— Mieterwechselprozess,
— Szenario Organisation bauWerk.
Diese Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten Prozessbegleitungen, wie z. B.
Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse von Standardprozessen auf.
Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von Teilprojekten im Rahmen des
Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen ist notwendig.
Die Unternehmensberatung Ritterwald unterstützt hierbei bei der Erarbeitung der Konzepte (Ist-Analyse, Soll Konzepte, Umsetzungskonzepte etc.) sowie bei der Kapazitätsplanung und möglichen IT- Anbindungen für die
jeweiligen Teilprojekte.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Betreuung von Unternehmensprojekten im Rahmen der Reorganisation des Konzerns für die Jahre 2020 bis 2022.
Folgende Projekte sollten strategisch betreut werden:
— Vorstandunterstützung für die Gesamt-Unternehmensstrategie,
— Projekt Optimus 2020 ff,
— Neuausrichtung des Tochterunternehmens degewo Technische Dienste,
— Kleinreparaturmanagement,
— Joint Venture Modernisierung,
— Mieterwechselprozess,
— Szenario Organisation bauWerk.
Diese Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten Prozessbegleitungen, wie z. B. Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse von Standardprozessen auf.
Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von Teilprojekten im Rahmen des Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen ist notwendig.
Die Unternehmensberatung Ritterwald unterstützt hierbei bei der Erarbeitung der Konzepte (Ist-Analyse, Soll Konzepte, Umsetzungskonzepte etc.) sowie bei der Kapazitätsplanung und möglichen IT- Anbindungen für die jeweiligen Teilprojekte.
In 2022 ist für die künftigen Beratungsleistungen eine Ausschreibung erfolgt (2022/S 031-079796 vom 14.02.2022). Der Schwerpunkt für die kommenden vier Jahre liegt im Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Zuschläge wurden am 31.10.22 erteilt. Das Beratungsunternehmen Ritterwald Unternehmensberatung GmbH hat sich am Verfahren beteiligt, jedoch nicht den Zuschlag erhalten. Einige Beratungsschwerpunkte aus dem "alten Vertrag" müssen im Jahr 2023 fortgeführt und beendet werden:
- Fortführung Optimierung und Implementierung degewo Mieterwechselprozess
- Fortführung degewo Strategieentwicklung
- Fortführung Umsetzung Anforderung novellierte Heizkostenverordnung
- Übergabe Projekte Bestandsmanagement aus Programm Optimus an neue Leitung
- Folgeprojekt aus Optimierung Mieterwechselprozess; Arbeitsplatzanalyse und TSB im Sill-Prozess Mieterwechsel.
Die Fortführungen bzw. Folgeprojekte, können auf Grund der tiefen inhaltlichen Befassung nur mit sehr viel Aufwand und Kosten an die neuen Beraterteams übertragen werden. Daher ist eine Nachbeauftragung zwingend erforderlich.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 029-068278

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation.
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
02/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ritterwald Unternehmensberatung GmbH
Postanschrift: Kurfürstendamm 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes
Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist
oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr.
2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine
solche Bekanntmachung.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/11/2022