620527-2026 - Ergebnis
Deutschland – Landwirtschaftsmaschinen – Ersatzbeschaffung eines selbstfahrenden Futtermischwagens
OJ S 174/2026 09/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
E-Mailvergabestelle@lwk.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErsatzbeschaffung eines selbstfahrenden Futtermischwagens
BeschreibungErsatzbeschaffung eines selbsfahrenden Futtermischwagens.
Kennung des Verfahrensb87fd84a-0971-421e-95a4-cb488c74baee
Interne Kennung2026-029
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 16000000 Landwirtschaftsmaschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVersuchs- u. Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick, Elsenpaß 5  
StadtKleve
Postleitzahl47574
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Lieferung des Futtermischwagens muss schnellstmöglich, spätestens 9 Monate nach Beauftragung zu Lasten des Auftragnehmers an folgende Adresse erfolgen: Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick Elsenpaß 5 47574 Kleve
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDBDYDTBG1PD# Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung. Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErsatzbeschaffung eines selbstfahrenden Futtermischwagens
BeschreibungAngeschafft werden soll ein selbstfahrender Futtermischwagen mit mindestens 20 cbm und maximal 24 cbm nutzbarem Mischvolumen. Bedingung für den Kauf der Neumaschine ist die Rücknahme einer Gebrauchtmaschine zum Festpreis (Strautmann -selbstfahrend- Verti-Mix 1302 SF, Erstzulassung 2021, ca. 9.250 Bh). Die Gebrauchtmaschine kann zur Bewertung an Werktagen nach Absprache am Standort Haus Riswick bis 2 Werktage vor Beendigung der Angebotsfrist besichtigt werden.
Interne Kennung2026-029
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 16000000 Landwirtschaftsmaschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVersuchs- u. Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick, Elsenpaß 5  
StadtKleve
Postleitzahl47574
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Lieferung des Futtermischwagens muss schnellstmöglich, spätestens 9 Monate nach Beauftragung zu Lasten des Auftragnehmers an folgende Adresse erfolgen: Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick Elsenpaß 5 47574 Kleve
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit9 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich zu 100% aus dem Endpreis brutto des neuen Futtermischwagen (1) ggf. abzüglich Skontos abzüglich Brutto-Rücknahmepreis Bestandsmischwagen (2).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Westfalen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMichael van Laak
Angebot
Kennung des Angebots2-435655
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2026-029
TitelErsatzbeschaffung eines selbsfahrenden Futtermischwagens
Datum des Vertragsabschlusses08/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer05515-10003-59
PostanschriftNevinghoff 40
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@lwk.nrw.de
Telefon+49 2512376-352
Internetadressehttp://www.landwirtschaftskammer.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle der Vergabekammer
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungMichael van Laak
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE356740965
PostanschriftKastellstr. 21
StadtKalkar
Postleitzahl47546
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung682fa9dd-2b9f-4fac-936f-0a9cda8a7f95  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/09/2026 09:05:02 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung620527-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe174/2026
Datum der Veröffentlichung09/09/2026