Zusätzliche Angaben
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, dass
a) keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen,
b) keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
c) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
d) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen,
e) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG nicht vorliegen und dass
f) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen.
Zur Abgabe der vorstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das Formular Eigenerklärung zu nutzen.
Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des
Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen