Zusätzliche Angaben
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen,
weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39
Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
Die Eintragung in der Ziffer V.2.3, ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage
der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.