Gebäudereinigung Unterhalts- und Grundreinigung Stadt Coesfeld
Referenznummer der Bekanntmachung: Ex post: 22-045 OV
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90911200 Gebäudereinigung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 883 412,98 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90911200 Gebäudereinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Hauptort der Ausführung:
Stadt Coesfeld 48653 Coesfeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90911200 Gebäudereinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Hauptort der Ausführung:
Stadt Coesfeld 48653 Coesfeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90911200 Gebäudereinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Hauptort der Ausführung:
Stadt Coesfeld 48653 Coesfeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 147-420859
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 31/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Dirk Müller Gebäudedienste GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen