VerfahrensartVerhandlungsverfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Der DLR ist dringend darauf angewiesen, dass die nachgefragten Leistungen spätestens am 02.01.2024 erbracht worden sind.
Wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, entstehen für den DLR die folgenden schwerwiegende Nachteile: Gebäude kann nicht in Betrieb genommen werden, Nutzer können nicht unziehen bzw. einziehen, es müssen kostenpflichtige Provisorien hergestellt werden, der Arbeitsbetrieb des DLR wird durch stark eingeschränkt. Dieser Zeitpunkt kann nur eingehalten werden, wenn von der verkürzten Frist des § 17 Abs. 3 VgV Gebrauch gemacht wird.