621511-2021 - ErgebnisDeutschland-Erfurt: Polizeifahrzeuge
OJ S 236/2021 06/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Postanschrift: Linderbacher Weg 30
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de
Telefon: +49 361-574317402
Fax: +49 361-574317499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
neutrale Funkstreifenwagen geländegängig
Referenznummer der Bekanntmachung: 24.55-2912-223-2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34114200 Polizeifahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Kauf/Leasing von neutralen Funkstreifenwagen geländegängig für die Thüringer Polizei.
Werden Kauf und Leasing gleichzeitig ausgeschrieben, erfolgt die Entscheidung über die zu wählende Beschaffungsvariante nach einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß Anhang II der Leistungsbeschreibung.
Dem Bieter ist freigestellt, Kauf und/oder Leasing (24 und/oder 48 Monate) anzubieten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Kauf/Leasing von neutralen Funkstreifenwagen geländegängig für die Thüringer Polizei.
Werden Kauf und Leasing gleichzeitig ausgeschrieben, erfolgt die Entscheidung über die zu wählende Beschaffungsvariante nach einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß Anhang II der Leistungsbeschreibung.
Dem Bieter ist freigestellt, Kauf und/oder Leasing (24 und/oder 48 Monate) anzubieten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Wertung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.5 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 161-422354
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 24.55-2912-223-2021
Bezeichnung des Auftrags:
neutrale Funkstreifenwagen geländegängig
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Volkswagen AG
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich
ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre
Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im
Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlwa.thueringen.de
Telefon: +49 361-37737254
Fax: +49 361-37739354
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter
und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach
§ 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/12/2021