Beratungsleistungen i. R. des BMWi-Programms „Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe“
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungsleistungen i. R. des BMWi-Programms „Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe“
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Seit 1994 erfolgt die Unterstützung von Staaten in Mittel- und Osteuropa durch das Projekt „Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe / Wirtschaftspolitischer Dialog“. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungen in diesen Ländern sowie ihre Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen. Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen der Partnerländer erbracht. Die konkreten Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer vorgeschlagen. Die Maßnahme wird aus Mitteln des BMWi finanziert.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2017Ende: 31/12/2019
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 244-446601
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 13005/008-09#026
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 15/12/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BE Berlin Economics GmbH
Postanschrift: Schillerstr. 59
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 4 222 158,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Z-FV-VG
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 02/02/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Berlin/Armenien
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fortsetzung und Intensivierung der Beratungen zur Unterstützung der armenischen Reformbemühungen der armenischen Regierung in 2021.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2017Ende: 31/12/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 336 057,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BE Berlin Economics GmbH
Postanschrift: Schillerstr. 59
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Fortsetzung und Intensivierung der Beratungen zur Unterstützung der armenischen Reformbemühungen der armenischen Regierung in 2021.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Ein neuer AN müsste die bereits 2019 begonnene Beratungsmaterie inklusive der bisherigen Historie neu erfassen und aufarbeiten. Dies würde Kapazitäten im Fachreferat binden, die nicht sicher bereitgestellt werden können, da das Verfahren bereits sehr weit fortgeschritten ist und entsprechende Kontakte geknüpft wurden. Dies würde wiederum zu einer erheblichen und nicht hinnehmbaren Verzögerung des gesamten Verfahrens führen, die unter den bestehenden, nicht veränderlichen Randbedingungen nicht hinnehmbar wäre.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)