Mit der Ausschreibung SBH VgV VV 129-21 IG ist die Technische Ausrüstung für das Vorhaben „Ersatzneubau für die Neugründung eines 4zügigen Gymnasiums am Standort Grellkamp38/40“ EU-weit ausgeschrieben worden. Für die Leistung Technische Ausrüstung wurde der Bestbietende beauftragt.
Zur Festlegung der städtebaulichen und architektonischen Struktur des Standortes sind das bezirkliche Stadtplanungsamt, das Amt für Stadtgrün und die Oberbaudirektion eng in die Planungsprozesse involviert. Es wurden klare Vorgaben für die Planungen der Zu- und Ersatzbauten sowie der Freianlagen getroffen. Die Beauftragung der Planungsleistung der Technischen Ausrüstung der LPH 2-9 in Stufenverträgen durch den mit der Planung des Zu- und Ersatzbaus beauftragten Planungsbüros G-Tec Hamburg ist daher konsequent, da das Büro auch die technische Infrastruktur am Standort begleitet.
Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts soll der bereits beauftragte Auftragnehmer G-Tec Hamburg zusätzlich und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit den Leistungen Objektplanung LPH 2-9 für den Neubau der Sporthalle beauftragt werden. Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da
1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,
2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,
3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.
Hierzu im Einzelnen:
1. Die ergänzende Beauftragung wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 33,5 % geschätzt.
2. Zur Deckung der Bedarfe ist nach Abriss der Bestandssporthalle auch im logistischen Zusammenhang mit dem Zu- und Ersatzbaubedarf die zeitnahe Planung notwendig geworden.
Eine fehlende Sicherstellung der Sportbedarfe kann nicht über einen längeren Zeitraum vertreten werden, so dass mit den notwendigen Planungsleistungen zeitnah begonnen werden muss.
3. Aufgrund der engen gestalterischen und logistischen Zusammenhänge ist ein Wechsel des Auftragnehmers in den ersten LPH Objektplanung Sporthalle wirtschaftlich, technisch und planerisch nachteilig und daher dringend zu vermeiden.
4. Die Planung der Sporthalle ist in den ersten LPH eng auf die Planung der Zu- und Ersatzbauten abzustimmen, so dass durch eine Leistungserbringung durch einen anderen AN ein erheblicher Mehraufwand für alle Beteiligten zu erwarten ist. Ein Wechsel der Bearbeitung würde weitere Verzögerungen verursachen, so dass die Baufertigstellung der Sporthalle für den vorgesehenen Zeitraum nicht gesichert wäre.