621815-2022 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 216/2022 09/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/schulbau/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SBH VgV VI 152-22 Ersatzneubau für die Neugründung eines 4zügigen Gymnasiums am Standort Grellkamp 38/40 – hier: Technische Ausrüstung
Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VI 152-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Siehe II.2.4)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 93 781,72 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Grellkamp 38/40, 22415 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durch den von der BSB erteilten Zusatzauftrag zum Abriss einer Bestandssporthalle und Zubau einer Zweifeldsporthalle für die Neugründung des Gymnasiums mit Schulstart Sommer 2023 wird die unverzügliche Planung und Errichtung der Sportflächen erforderlich.
Die Fertigstellung ist so schnell als möglich zu realisieren um den Sportunterricht am Standort zu gewährleisten.
- Grundleistungen der Technischen Ausrüstung gem. §53 HOAI, LP 2-8 (Anlagengruppen 1-5 und 8)
- Besondere Leistung Technische Ausrüstung gem. §53 HOAI:
Energetische Planung gem. 3.10.1 des Vertrages
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Voraussichtlicher Ausführungstermin: schnellstmöglich nach Beauftragung
Baubeginn Sporthalle: spätestens 1. Quartal 2024
Fertigstellung: spätestens 2. Quartal 2025

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Mit der Ausschreibung SBH VgV VV 129-21 IG ist die Technische Ausrüstung für das Vorhaben „Ersatzneubau für die Neugründung eines 4zügigen Gymnasiums am Standort Grellkamp38/40“ EU-weit ausgeschrieben worden. Für die Leistung Technische Ausrüstung wurde der Bestbietende beauftragt.
Zur Festlegung der städtebaulichen und architektonischen Struktur des Standortes sind das bezirkliche Stadtplanungsamt, das Amt für Stadtgrün und die Oberbaudirektion eng in die Planungsprozesse involviert. Es wurden klare Vorgaben für die Planungen der Zu- und Ersatzbauten sowie der Freianlagen getroffen. Die Beauftragung der Planungsleistung der Technischen Ausrüstung der LPH 2-9 in Stufenverträgen durch den mit der Planung des Zu- und Ersatzbaus beauftragten Planungsbüros G-Tec Hamburg ist daher konsequent, da das Büro auch die technische Infrastruktur am Standort begleitet.
Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts soll der bereits beauftragte Auftragnehmer G-Tec Hamburg zusätzlich und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit den Leistungen Objektplanung LPH 2-9 für den Neubau der Sporthalle beauftragt werden. Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da
1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,
2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,
3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.
Hierzu im Einzelnen:
1. Die ergänzende Beauftragung wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 33,5 % geschätzt.
2. Zur Deckung der Bedarfe ist nach Abriss der Bestandssporthalle auch im logistischen Zusammenhang mit dem Zu- und Ersatzbaubedarf die zeitnahe Planung notwendig geworden.
Eine fehlende Sicherstellung der Sportbedarfe kann nicht über einen längeren Zeitraum vertreten werden, so dass mit den notwendigen Planungsleistungen zeitnah begonnen werden muss.
3. Aufgrund der engen gestalterischen und logistischen Zusammenhänge ist ein Wechsel des Auftragnehmers in den ersten LPH Objektplanung Sporthalle wirtschaftlich, technisch und planerisch nachteilig und daher dringend zu vermeiden.
4. Die Planung der Sporthalle ist in den ersten LPH eng auf die Planung der Zu- und Ersatzbauten abzustimmen, so dass durch eine Leistungserbringung durch einen anderen AN ein erheblicher Mehraufwand für alle Beteiligten zu erwarten ist. Ein Wechsel der Bearbeitung würde weitere Verzögerungen verursachen, so dass die Baufertigstellung der Sporthalle für den vorgesehenen Zeitraum nicht gesichert wäre.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 134-356851
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau für die Neugründung eines 4zügigen Gymnasiums am Standort Grellkamp 38/40 – hier: Technische Ausrüstung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: G-TEC Hamburg
Postanschrift: Friedrichstraße 60
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 93 781,72 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Fax: +49 40427310499
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Fax: +49 40427310143
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/11/2022