Beschreibung der Beschaffung
Für den Standort Eitorf ist täglich in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (24 Stunden) die Funktion einer Notärztin/eines Notarztes im Rettungsdienst zur jederzeitigen Alarmierung durch die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sicherzustellen. Der Auftragnehmer bildet zu diesem Zweck einen Notarztpool aller von ihm gestellten am Notarztdienst teilnehmenden Ärzte.
Auf Grundlage des RettG NRW umfassen die Aufgaben des Notarztes insbesondere die nachfolgenden Tätigkeiten:
• die Durchführung unmittelbar lebensrettender medizinischer Maßnahmen am Notfallort
• die Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten
• die Linderung von Schmerzen
• die Begleitung, Überwachung und Behandlung des Patienten beim Transport in ein geeignetes Krankenhaus unter Vermeidung weiterer Schäden
• die Entscheidung über den Abbruch der Hilfsmaßnahmen
• die Feststellung des Todes
• die Erstellung einer sorgfältigen und lesbaren Dokumentation nach Vorgabe des Kreises, Unterstützung des Qualitätsmanagements
• die Durchführung von arztbegleiteten Sekundärtransporten, sofern sie nicht in die Zuständigkeit anderer Ärzte fallen
• die Wahrnehmung der medizinischen Entscheidungsfunktion in besonders gelagerten Fällen
• die Durchführung von Einsatznachbesprechungen
• das Ausstellen von Todesbescheinigungen in den vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises (ÄLRD) festgelegten Fällen.
Insbesondere folgende Kenntnisse sind grundlegend:
• Kenntnisse bezüglich der rettungsdienstlich relevanten Strukturen des Kreises sowie strukturelle Kenntnisse über die Aufnahme- / Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser im Rhein-Sieg-Kreis sowie der angrenzenden Gebietskörperschaften
• Kenntnis der (relevanten) aktuellen Leitlinien, der gültigen Verfahrensanweisungen und Informationen sowie Algorithmen des Rettungsdienstes im Rhein-Sieg-Kreis
• Kenntnisse über die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und deren Einsatzaufgaben sowie deren technischen Möglichkeiten
• Kenntnisse der Aufgaben des „ersteintreffenden Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF)" bei einem Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (MANV)
• Kenntnisse im Ausfüllen von amtlichen Dokumenten (§ 14 PsychKG NW, Todesbescheinigung NRW)
• Kenntnis der Rettungsnmittelbestückung (insb. medikamentöse Ausstattung), Beteiligung an der täglichen Überprüfung der Beladung und Bestückung des NEF
• Kenntnisse über die Aufgaben der integrierten Feuer- und Rettungsleitstelle.
Die eingesetzten Notärzte müssen gemäß § 4 Abs. 3 RettG NRW über den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst" oder Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin" einer Ärztekammer oder eine von den Ärztekammern Nordrhein oder Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen.
Fachvorgesetzter und direkter Ansprechpartner in Angelegenheiten des Notarztdienstes für die Notärzte ist der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)" des Rhein-Sieg-Kreises.
Während seiner Einsatzbereitschaft hat sich der Notarzt einsatzbereit auf der für das Notarzteinsatzfahrzeug zuständigen Rettungswache aufzuhalten. Der eingeteilte Notarzt muss jederzeit einsatzbereit sein und nach der Alarmierung unverzüglich ausrücken. Die ständige Erreichbarkeit für die Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreises ist sicherzustellen (Mitführung Digitaler Funkmeldeempfänger — DME).
Die Notärzte sind verpflichtet, die rettungsdienstlichen Dokumentationen sorgfältig und vollständig nach Maßgabe des Kreises zu erstellen und zu archivieren.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm gestellten Notärzte an den vom Träger des Rettungsdienstes angebotenen notfallmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen (§ 5 Abs. 4 RettG NRW) teilnehmen. Für den Standort ist durch den Aufragnehmer ein Ärztlicher Verantwortlicher sowie eine Vertretung zu benennen, der u. a. die Sach- und Fachaufsicht über die eingesetzten Notärzte wahrnimmt, als Ansprechpartner für den Auftraggeber und für die Beachtung des BtMG bzw. der BtMVV zuständig ist.