622756-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Paketpostdienste – Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Land Niedersachsen
OJ S 183/2025 24/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
E-Mailmathias.garche@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Land Niedersachsen
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens7f30e935-a638-4730-825c-c80a798d6fcd
Interne Kennung010-RV-PAK/2025-03.364
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 061 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung9 093 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHREMX#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann9
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können9
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruptionzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalterzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 21
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.701 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0002
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 26
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.840 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0003
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 27 + 28
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.516 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0004
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 29
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.580 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0005
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 30
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 320 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0006
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 31
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.607 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0007
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 34 + 37
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.298 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0008
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 38
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.442 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0009
TitelPaketdienstleistungen Leitregion 48 + 49
BeschreibungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiedersachsen
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAbrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 1. Januar 2026. Mit Zuschlagserteilung beginnt die Umstellungs- / Vorbereitungsphase bis zum 31. Dezember 2025. Die vollständige Betriebsaufnahme muss nach Abschluss der Vorbereitungsphase gewährleistet sein. Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.757 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (08/2024) erbracht werden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: - Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro - Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro - Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro - Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro - Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro - Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro - Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro - Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro - Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen. Eine entsprechende Erklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist, ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Eigenerklärung zum Versicherungsschutz" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHREMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. 3. Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. 4. Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) Eigenerklärungen zu den Nrn. 1, 3 und 4 sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer03-7075700000-96
PostanschriftPodbielskistraße 166
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailmathias.garche@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Internetadressehttp://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungc442e4ef-8376-47ac-a80f-01a3f67e51a2-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Angebotsfrist wurde vom 24. September 2025 (10:00 Uhr) auf den 30. September 2025 (10:00 Uhr) verlängert.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist wurde vom 24. September 2025 (10:00 Uhr) auf den 30. September 2025 (10:00 Uhr) verlängert.
Änderung der Auftragsunterlagen am23/09/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung56cc2ecd-1431-42fe-8303-1f26ad647162  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/09/2025 12:42:12 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung622756-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe183/2025
Datum der Veröffentlichung24/09/2025