Zusätzliche Angaben
Alle Unterlagen und gegebenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (
www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 19.08.2022 12:00 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zumAblauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationnen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite"
www.evergabe-online.info" oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (03018) 610-1234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail "
support@bescha.bund.de" erhalten.
Wenn voraus. bis zum 23.08.2022 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nich entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 12.08.2022 an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mails-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.