622837-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Pumpen für medizinische Zwecke – Vakuumtherapie
OJ S 175/2026 10/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVakuumtherapie
BeschreibungBereitstellung von Vakuumtherapie-Geräten (NPWT - Negative Pressure Wound Therapy) im Mietmodell einschließlich des hierfür erforderlichen Verbrauchsmaterials.
Kennung des Verfahrens8e54868f-4b38-4926-a496-7c3460d120e5
Interne Kennung01-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42122410 Pumpen für medizinische Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33140000 Medizinische Verbrauchsartikel, 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKrumenauerstraße 25  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.300 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung300 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYM8SG#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenVerstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVakuumtherapie
BeschreibungZiel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die bedarfsgerechte Bereitstellung und Nutzung der NPWT-Geräte sowie über die Versorgung mit dem zugehörigen Verbrauchsmaterial. Die Gerätemiete wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Die Einzelheiten zu Leistungsumfang, Bereitstellung, Verbrauchsmaterial, Service und Abrechnung ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen.
Interne Kennung01-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42122410 Pumpen für medizinische Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33140000 Medizinische Verbrauchsartikel, 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKrumenauerstraße 25  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 2.000.000 EUR für Personenschäden - 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäde jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung bei ausländischen Unternehmen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat mindestens drei Referenzkliniken zu benennen, bei denen der ausgeschriebene Leistungsgegenstand in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang eingesetzt bzw. erbracht wird oder innerhalb der letzten drei Jahre eingesetzt bzw. er-bracht wurde. Die Referenzen sind unter Angabe von Auftraggeber, Leistungsumfang und Leistungszeitraum im dafür vorgesehenen Formular einzureichen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis für Miete und Verbrauchsmaterial
BeschreibungDie Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der in Anlage 4 Preisblatt angegebenen und errechneten Preise. Das Preisblatt ist für die Wertung in zwei Abschnitte unterteilt: Für beide Abschnitte wird zunächst die jeweilige Summe gemäß Anlage 4 ermittelt. Die Summe des Abschnitts 1 wird mit 95 % und die Summe des Abschnitts 2 mit 5 % gewichtet. Die Addition der beiden gewichteten Abschnittssummen ergibt den Wertungspreis. Für die Preisbewertung wird folgende Formel angewendet: (Niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Bieters) × 100 (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Angebote werden nach der vorstehenden Formel ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität I
BeschreibungDie im Leistungsverzeichnis Anlage 3 zu erfüllenden Mindestkriterien A-Kriterien müssen mit einer Quote von 100 % erfüllt werden. Erreicht ein Angebot diese Mindestquote nicht, wird es ausgeschlossen. Die B-Kriterien werden mit den jeweils mit ausgewiesenen Punkten bewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität II
BeschreibungIm Rahmen einer praktischen Teststellung werden die angebotenen NPWT-Systeme bewertet. Zur Teststellung werden nur diejenigen Bieter zugelassen, die nach der Bewertung der Zuschlagskriterien Preis und Qualität I rechnerisch noch die Möglichkeit haben, den Zuschlag zu erhalten. Die Teststellung dient der Beurteilung der praktischen Handhabung, Haptik und Praxistauglichkeit der angebotenen Systeme im Klinikalltag. Die Bewertung erfolgt durch medizinisches Fachpersonal anhand von festgelegten Einzelkriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYM8SG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zugelassen unter dem Link:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYM8SG
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYM8SG
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYM8SG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss114 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKlinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKlinikum Ingolstadt GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
RegistrierungsnummerDE128601139
PostanschriftKrumenauerstraße 25
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Telefon0841
Internetadressehttps://klinikum-ingolstadt.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilian Str. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 892176-2411
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc7250c86-0922-458c-8d40-dfe9df45909a  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/09/2026 07:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung622837-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe175/2026
Datum der Veröffentlichung10/09/2026