Es handelt sich um das insgesamt dritte Verfahren zur Vergabe der Leistungen:
- Verfahren 1: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, veröffentlicht am 16.12.2022 (TED Nr.
2022/S 243-697433) musste leider ohne Ergebnis beendet werden, da die eingegangenen Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden konnten - siehe Bekanntmachung vom 17.02.2023 (TED Nr.
2023/S 035-103880).
- Verfahren 2: Offenes Verfahren, veröffentlicht am 03.03.2023 (TED Nr.
2023/S 045-128175) wurde aufgehoben, da die eingegangenen Angebote abgelehnt werden mussten - siehe Bekanntmachung vom 19.05.2023 (TED Nr.
2023/S 096-298648)
Erläuterung zum dritten Verfahren:
Das vorangegangene offene Verfahren musste nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Der einzige Bieter konnte seine Eignung, insbesondere Fachkunde i.Z.m. der Sanierung denkmalgeschützter Fenster nicht hinreichend nachweisen. Das hier gewählte Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig nach § 3a EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A "(…) wenn bei einem offenen oder nicht offenen Verfahren
a) keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge abgegeben worden sind oder
b) nur Angebote oder Teilnahmeanträge solcher Bewerber oder Bieter abgegeben worden sind, die nicht fachkundig oder leistungsfähig (geeignet) sind oder die nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind oder
c) nur solche Angebote abgegeben worden sind, die den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen nicht entsprechen
und die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert werden. (…)".
Es erfolgt keine grundlegende Änderung der ursprünglichen Vertragsunterlagen. Das Verhandlungsverfahren hätte ggf. auch die Möglichkeit geboten, mit den Bietern über die Ergebnisse inhaltlich zu verhandeln, sofern dies im Bedarfsfall erforderlich gewesen wäre.