623331-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Dresden: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
OJ S 199/2023 16/10/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE)
Postanschrift: Leipziger Straße 120
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: D-01127
Land: Deutschland
E-Mail: info@vvo-online.de
Telefon: +49 351852650
Fax: +49 3518526513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Linie RE 20 Dresden – Bad Schandau – Staatsgrenze (– Děčín – Ústí n. L. – Litoměřice)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf dem deutschen Teilstück der unter Ziffer II.1.1) angegebenen Strecke mit ca. 14.600 Zugkm pro Jahr als jährlich bestellbare Sonderleistungen im Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2031.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf dem deutschen Teilstück der Linie RE 20 Dresden – Bad Schandau – Staatsgrenze (– Děčín – Ústí n. L. – Litoměřice) in einem Umfang von insgesamt ca. 14.600 Zugkm pro Jahr. Die Bestellung der Leistung erfolgt jährlich durch den Aufgabenträger als Sonderleistung. Dabei sind Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens den Standards derjenigen Fahrzeuge entsprechen, welche derzeit auf der vorgenannten Strecke eingesetzt werden. Darüber hinaus sind die SPNV-Leistungen so zu erbringen, dass sie mit den SPNV-Leistungen auf der Linie RE 20 auf tschechischem Gebiet umsteigefrei verknüpft sind und die Fahrgäste durchgehend die komplette Linie RE 20 bis Ústí n. L bzw. Litoměřice befahren können. Die SPNV-Leistungen auf dem tschechischen Teilstück der Linie RE 20 sind nicht Gegenstand dieses Auftrages, sondern von der zuständigen Behörde in Tschechien zu vergeben. Das die Leistungen auf dem deutschen Teilstück erbringende Eisenbahnverkehrsunternehmen muss deshalb eine Kooperationsvereinbarung mit dem auf dem tschechischen Gebiet verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen vorweisen, soweit die beiden Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht identisch sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Auftraggeber ZVOE sowie die DB Regio AG sind Vertragspartner des am 16.06.2020 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrags VVO-Dieselnetz (Auftragsbekanntmachung vom 24.01.2020, 2020/S 017-037029). Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit vom Fahrplanwechsel im Dezember 2021 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031. Der ZVOE beabsichtigt, die unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen mit einer weiteren Ergänzungsvereinbarung zu beauftragen. Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der ZVOE ist der Ansicht, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Regelbeispiel nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Die zusätzlich zu beauftragenden Leistungen haben einen Umfang von weniger als 1 % der ursprünglich beauftragten Leistungen im VVO-Dieselnetz.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 134-331145

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
30/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Angabe unter II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags ist ein fiktiver Wert. Das Gesetz verlangt keine Angabe des Beschaffungswertes. Das elektronische Bekanntmachungsformular kann jedoch nicht ohne eine solche Angabe abgesendet werden. Deshalb ist ein fiktiver Wert von 1.00 EUR angegeben.
Die Angabe unter V.2.1) Tag der Zuschlagentscheidung entspricht dem Tag der Vorentscheidung im ZVOE. Die Zuschlagentscheidung erfolgt in der Zukunft. Ein in der Zukunft liegender Tag kann in das elektronische Bekanntmachungsformular nicht eingetragen werden. Die eigentliche Zuschlagerteilung erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/10/2023