Kurze Beschreibung
Einrichtung und Betrieb einer Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.
Die Beratungsstelle soll im Sinne des § 74 SGB VIII durch einen freien Träger der Jugendhilfe eingerichtet und betrieben werden.
Das Angebot soll, vorrangig im gesamten Altkreis Rotenburg (Wümme), flächendeckend vorgehalten werden. Dabei soll der Zugang niedrigschwellig sein, d. h. Ratsuchende können sich direkt und auch ohne die förmliche Gewährung von Hilfen gem. § 28 SGB VIII des Jugendamtes an die Beratungsstelle wenden. Geht der Träger mit seinen Angeboten in die Fläche, soll auch in diesem Kontext ein niedrigschwelliger Zugang ermöglicht werden.
Die Beratungsstelle soll mit Institutionen, Diensten, Einrichtungen und Personen, die, insbesondere für im Altkreis Rotenburg (Wümme) lebende Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, unterstützende Angebote vorhalten, vernetzt sein. Bei Bedarf werden Ratsuchende in weiterführende Hilfen der Jugend- und Gesundheitshilfe ver-mittelt.