Die UniBw M darf nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV mit KS Engineers ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung der Asynchronmaschine mit Zubehör durchführen. Die Lieferung der Asynchronmaschine mit Zubehör ist eine zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers (KS Engineers), die den bereits von KS Engineers gelieferten Motorprüfstand zu einem Antriebsstrangprüfstand erweitert.
Ein Wechsel des Unternehmens hätte für die UniBw M zur Folge, dass sie Asynchronmaschine mit Zubehör mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen würde, die wegen der unterschiedlichen technischen Merkmale nicht mit dem schon beschafften Motorprüfstand vereinbar wäre.
Die Vertragslaufzeit ist verhältnismäßig kurz und liegt unter drei Jahren, da die Lieferfrist am 30.11.2021 endet.
Die UniBw M hat mit der Vorgabe, dass die Asynchronmaschine mit Zubehör zu dem vorhandenen und zu dem erweiternden Prüfstand und der sonstigen Prüfstandsumgebung kompatibel sein muss, die Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, da die UniBw M die Anforderung aus sachlichen Gründen aufgestellt hat. Zu den sachlichen Gründen zählt insbesondere, dass die UniBw M den Motorstand so erweitern will, dass dieser mit der vorhandenen Prüfstandsumgebung kompatibel ist. Eine Kombination verschiedener Produkte unterschiedlicher Hersteller führt zwangsläufig dazu, dass der Prüfstand sich nicht für die beabsichtigten Forschungsvorhaben eignet.